Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2025 einen umfassenden E-Commerce-Aktionsplan verabschiedet, der die Rechtsdurchsetzung gegenüber Online-Handelsplattformen und Händlern sowohl innerhalb der EU als auch aus Drittstaaten verbessern soll. Der Plan soll den Online-Handel sicherer und fairer machen.
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Der Aktionsplan beruht auf drei zentralen Säulen:
1. Stärkung von Marktüberwachung und Zoll: Die Marktüberwachungsbehörden sollen ihre Kontrollen verstärkt auf den Online-Handel ausrichten. Zudem ist eine Anpassung des EU-Zollrechts vorgesehen, um sicherzustellen, dass E-Commerce-Plattformen für die von ihnen angebotenen Waren stärker zur Verantwortung gezogen werden können.
2. Konsequente Durchsetzung der Pflichten von Online-Handelsplattformen: Die bestehenden Verpflichtungen aus dem europäischen Digital Services Act (DSA) sollen konsequent durchgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem das "Know your business customer"-Prinzip, wonach Plattformen nur solche Unternehmen zulassen dürfen, die bestimmte Mindestangaben zur Identifizierbarkeit gemacht haben.
3. Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbrauchern: Manipulative und irreführende Gestaltung sowie unlautere Personalisierung sollen bekämpft werden. Darüber hinaus ist geplant, die Rechtsdurchsetzung zu verbessern und bestehende Regelungen zu vereinfachen und zu konsolidieren.
Für die Betreiber von Online-Shops bedeutet dieser Aktionsplan eine erhöhte Verantwortung und die Notwendigkeit, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Es empfiehlt sich, die eigenen Prozesse und Angebote zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: bmwk.de/. Das PDF kann hier heruntergeladen werden (PDF, 912 KB)
