AGB

Smartstore ist eine eingetragene Marke der SmartStore AG aus Dortmund. EUTM file information 001663384 - 18/05/2000: https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/001663384

1. Einleitung und Definitionen

1.1 Lizenzierung von Smartstore

Die Smartstore Community Edition CE (nachfolgend „Basissoftware“ genannt) und die Open Source Plug-ins (nachfolgend „OS/Plug-ins**“ genannt) unterstehen der GPLv3 und können vom Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) der SmartStore AG, Kaiserstr. 63-65, 44135 Dortmund (nachfolgend „SmartStore“) nach Maßgabe der GPLv3 genutzt werden.

Hinsichtlich der über die Basissoftware und OS/Plug-ins* hinausgehenden Shopsoftware Smartstore gibt es verschiedene Lizenz- und Supportmodelle:

Zum einen bietet SmartStore für einen vereinbarten einmaligen Preis den Kauf einer Nutzungsberechtigung (Softwarelizenz) für eine bestimmte Edition „Professional“, „Premium“ und „Enterprise“ an, die sich je nach vereinbartem Umfang durch die Zuordnung einzelner proprietärer Smartstore Pro/Plug-ins*   unterscheidenden. Die Smartstore Pro/Plug-ins unterstehen NICHT der GNU/GPL, sondern dem zwischen SmartStore und dem Kunden vereinbarten End-User License Agreement (EULA). Hierauf bezogen bietet SmartStore mit je nach Vereinbarung gesondert kostenpflichtigem Support mit unterschiedlichem Leistungsumfang „Silver“, „Gold“ oder „Platinum“ an. 

Zum anderen bietet SmartStore mit der „Smartstore Premium Flat Edition“ eine Nutzungsüberlassung der jeweils neuesten Version der Software Smartstore mit den dieser Edition zugeordneten proprietären Pro/Plug-ins* und MP/Plug-ins*** einschließlich Support für eine bestimmte Zeit gegen Nutzungsentgelt in vereinbarter Höhe („Miete“) an. Auch die der „Smartstore Premium Flat Edition“ zugeordneten Pro/Plug-ins* und MP/Plug-ins*** unterstehen NICHT der GNU/GPL, sondern dem zwischen SmartStore und dem Kunden End-User License Agreement (EULA).

1.2 Definitionen

1.2.1 Dokumentation
bezeichnet Materialien in gedruckter oder elektronischer Form, die die Funktionen der Basissoftware, der Plug-ins*, der Updates und/oder Upgrades beschreiben und die dazu dienen, den Kunden bei der effektiven Nutzung der Shopsoftware, der Updates und/oder Upgrades zu unterstützen. Eine solche Dokumentation ändert keine vertraglich vereinbarten Bestimmungen, insbesondere weder diejenigen einer EULA oder noch sonstige vertraglich einbezogenen Geschäftsbedingungen.
1.2.2 Erstinstallation ohne Hoster-Bindung
Für die Erstinstallation des Smartstore Shops ist kein zertifizierter oder spezieller Hosting-Partner nötig.
1.2.3 Die Erstreaktionszeit
bei Supportanfragen bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb der die SmartStore mit der Bearbeitung der Support-Anfrage beginnt, nicht gemeint ist die Zeit für die abschließende Bearbeitung oder gar Beseitigung einer etwaigen Störung.
1.2.4 Support- und Servicezeiten (SSZ)
sind in diesem Kontext diejenigen Geschäftszeiten der SmartStore, innerhalb derer vereinbarte Leistungen, z.B. betreffend Wartung, Update und Support, erbracht werden. Diese sind Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr (UTC+1) außerhalb der gesetzlichen Feiertage an Werktagen in Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
1.2.5 Kunde
bezeichnet den Unternehmer, welcher Vertragspartner der SmartStore ist. Dabei ist Unternehmer i. S. d. § 18 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Angebote der SmartStore bezüglich ihrer Shopsoftware richten sich ausschließlich an Unternehmer.
1.2.6 Lizenz
bezeichnet das Recht des Kunden zur nicht ausschließlichen Nutzung der Shopsoftware auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages gemäß der EULA und gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SmartStore.
1.2.7 Multishop-Betrieb (Subshop)
ermöglicht es Shop-Betreibern, ihre Produktdaten für mehrere Onlineshops zentral zu verwalten. Produktdaten können individuell an unterschiedliche Shops übertragen werden. Dabei kann der Shop-Betreiber verschiedene Filter anwenden, um die zu übertragenden Produkte einzuschränken bzw. auszuwählen. Bestellungen der einzelnen Shops können über eine zentrale Auftragsbearbeitung „backend“ verwaltet werden. Beim Multishop-Betrieb können so mehrere Untershops/Shop-gruppen (Subshop) über ein einziges „Backend“ verwaltet und so mehrere Untershops/Shopgruppen (Subshop) „frontend“ erstellt werden, gemäß den jeweiligen Produktinformationen.
1.2.8 Plug-in
(engl. für einstöpseln) bezeichnet eine Software-Erweiterung oder ein Zusatzmodul für eine bestehende Software. 
(vgl. a.: https://de.wikipedia.org/wiki/Plug-in).
1.2.9 Regelvertragslaufzeit
Die Regelvertragslaufzeit eines Vertrages betreffend Silver, Gold oder Platinum Support für Kauf-Lizenzen beträgt zwölf Monate, sofern einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Regelvertragslaufzeit eines Vertrages bezüglich der Miet-Edition „Smartstore Premium Flat“ beträgt 24 Monate.
1.2.10 Service Pack
(engl. für Wartungspaket) oder Hotfix (engl., sinngemäß für eilige Reparatur) ist ein von verschiedenen Herstellern verwendeter Begriff für die Zusammenstellung von Patches zur Aktualisierung eines ihrer Betriebssysteme und anderer Software-Produkte.
(vgl. a. https://de.wikipedia.org/wiki/Service_Pack und https://de.wikipedia.org/wiki/Hotfix).
1.2.11 Shopsoftware
bezeichnet in diesem Kontext die Smartstore Computerprogramme im Objektcodeformat, MP/Plug-ins***, Pro/Plug-ins* und OS/Plug-ins**, einschließlich aller zugehörigen Updates und Upgrades, die SmartStore zur Verfügung stellt und für die SmartStore mit dem Kunden eine EULA vereinbart.
1.2.12 Smartstore Basissoftware „Community Edition“ (CE)
ist neben dem Betriebssystem unbedingt zum Betrieb eines Onlineshop Systems notwendig und Open Source Software (OS). Als open source (engl. wörtlich offene Quelle) oder quelloffen wird Software bezeichnet, deren Quelltext öffentlich und von Dritten genutzt werden kann.
(vgl. a. https://de.wikipedia.org/wiki/open_source).
1.2.13 Eine Smartstore-Instanz (abgeschlossene Einheit)
bezeichnet eine Installation von Smartstore auf genau einem Webserver und einer Datenbank, die von dieser Installation referenziert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Datenbank-Server, in dem diese Datenbank eingebunden ist, auf dem Webserver oder - zwecks Lastenteilung - auf einem externen Server installiert wird. In einer Cloud Umgebung gilt die Bedingung äquivalent. Jede weitere Smartstore-Instanz bedarf einer neuen Lizenz, die bei SmartStore erworben werden kann.
1.2.14 Smartstore MP/Plug-ins***, Pro/Plug-ins* und OS/Plug-ins**
sind Zusatzprogramme, welche über eine vordefinierte Schnittstelle in der Basissoftware eingebunden werden und dessen Funktionsumfang erweitern.
1.2.15 Support
ist in diesem Kontext der Überbegriff für allgemeine lösungsorientierte Beratungstätigkeit und technische Unterstützungsleistungen bei Anfragen zur Shopsoftware sowie für die Softwarepflege.
1.2.16 Ein Manntag
ist die Menge an Arbeit, die eine Person durchschnittlich in acht Stunden erledigt.
1.2.17 Systemumgebung:
Eine Systemumgebung ist in der Informationstechnologie (IT) eine Plattform, mit der ein informationstechnisches System betrieben wird.
1.2.18 Eine Testlizenz
der Shopsoftware bezeichnet eine Lizenz zur kostenlosen Nutzung der Software durch einen Kunden für Testzwecke für einen begrenzten Zeitraum.
1.2.19 Das Ticketing-System
dient der Handhabung von Empfang, Bestätigung, Klassifizierung und Bearbeitung von Kundenanfragen. Ein Ticket ist eine Supportanfrage an SmartStore, die mit einer Identifikationsnummer verknüpft wird. Mit dem Ticketsystem soll sichergestellt werden, dass keine Nachricht verloren geht und jederzeit ein Gesamtüberblick über die zu bearbeitenden Vorgänge möglich ist. Tickets werden während der Support- und Servicezeiten (SSZ) bearbeitet, falls nichts anderes vereinbart.
1.2.20 Update und Upgrade
bezeichnet die Aktualisierung der Software. Die Klassifizierung der Aktualisierung als Update oder Upgrade liegt im alleinigen Ermessen von SmartStore.
1.2.21 Update
bezeichnet die Aktualisierung von Software oder Daten, letzteres beispielsweise als Datenbank-Update, als Update einer Webseite oder eines Berichts. Ein Update kann auch für eine Methode in einer Software stehen, die ein Objekt aktualisiert
(vgl. a. http://de.wikipedia.org/wiki/update).
1.2.22 Upgrade
bezeichnet die signifikante Änderung eines Produkts auf eine höherwertige Konfiguration oder Version und wird i. d. R. indiziert durch eine Erhöhung der Hauptversionsnummer des Programms (englisch: major release,
(vgl. a. https://de.wikipedia.org/wiki/upgrade).
1.2.23 URL
ist die Abkürzung für „Uniform Resource Locator“ (engl. „einheitlicher Ressourcenzeiger“), welcher eine Ressource, hier eine Website über die zu verwendende Zugriffsmethode identifiziert und lokalisiert. (Vgl. a. https://de.wikipedia.org/wiki/Uniform_Resource_Locator). Im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen SmartStore und dem Kunden bezeichnet Shop-URL die Webadresse der Domain, unter der der Smartstore-Shop des Kunden erreichbar ist bzw. erreichbar sein wird. Die Angabe der Shop URL durch den Kunden ist erforderlich.
1.2.24 Workaround
(englisch: für um etwas herum arbeiten) ist ein Umweg zur Vermeidung eines bekannten Fehlverhaltens eines technischen Systems, hier der Software (vgl. a. https://de.wikipedia.org/wiki/Workaround).

2. Einzelheiten

2.1 Einbeziehung der AGB bei Vertragsschluss und deren Geltungsbereich, SmartStore-Partner

2.1.1

Unsere Offerten, insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet, sind unverbindlich und freibleibend. Auf Anfrage des Kunden unterbreitet SmartStore ein verbindliches Angebot. Ihre Vertragsangebote betreffend ihre Shopsoftware Smartstore, auch hinsichtlich ihrer besonderen Bedingungen der Endnutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA) und Supportverträge, richtet die SmartStore AG, Kaiserstr. 63-65, 44135 Dortmund (nachfolgend „SmartStore“ genannt) unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der SmartStore ausschließlich an Unternehmer als mögliche Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Unternehmer ist gem. § 18 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Vertrag unter Einbeziehung dieser AGB zwischen dem Kunden und der SmartStore kommt mit Annahme durch den Kunden gegenüber der SmartStore zustande, wenn der letzteren der vom Kunden unterzeichnete Vertrag zugeht. Die Annahme und der damit geschlossene Vertrag sind verbindlich. Eine digitale Signatur, die zur zweifelsfreien Authentifizierung der Identität des Unterzeichners geeignet ist, steht dabei der handschriftlichen Unterzeichnung gleich. Verbraucher sind von den Angeboten von SmartStore ausgeschlossen.

2.1.2

Die AGB der SmartStore gelten unter Ausschluss etwaig abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Schweigen bzw. eine stillschweigende Erbringung von Leistungen durch SmartStore auf etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung zu diesen, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

2.1.3

Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die AGB der SmartStore auch für zukünftige Verträge betreffend die Shopsoftware Smartstore (also vor allem Verträge über einmalige Services wie eine Erstinstallation, eine Shopsoftware-Grundeinrichtung, eine Einrichtung eines Webservers, Webinare zur Shopsoftware, ein Basic Theming, Customizing und ein Smartstore Backup sowie Vereinbarungen über die zur Nutzung überlassenen Software-Edition nebst diesbezüglicher Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA), diesbezüglichen Lizenzgebühren und diesbezüglich vereinbartem Support), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.1.4

SmartStore hat mit bestimmten Partnern („SmartStore-Partner“) Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung bestimmter Produkte und Services geschlossen. Die SmartStore-Partner sind NICHT bevollmächtigt, die SmartStore zu vertreten und/oder für sie verbindliche Erklärungen abzugeben. Soweit ein SmartStore-Partner Produkte und Services von SmartStore vermittelt, gelten im Verhältnis zwischen Kunde und SmartStore ausschließlich die Vereinbarungen und Bedingungen des zwischen SmartStore und dem Kunden geschlossenen Vertrages. SmartStore ist weder für die Geschäftstätigkeit des SmartStore-Partners noch für irgendwelche Zusagen verantwortlich, die dieser dem Kunden gegenüber macht oder für Produkte und Leistungen, die der SmartStore-Partner unter eigenen Verträgen anbietet.

2.2 Zahlungsbedingungen, Preise und Preisänderungen, Leistungsbeschreibung, wirtschaftliches Unvermögen des Kunden

2.2.1

Sämtliche angegebene Preise und Vergütungen verstehen sich in Euro netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine Preisanpassung gem. Ziff. 2.2.10 bleibt vorbehalten. Aktionspreise für Kunden sind einmalig rabattierte Preise. Nach Ablauf der ersten Regelvertragslaufzeit gilt bei einer Verlängerung und/oder bei einem Neuabschluss des Vertrages wieder der reguläre Preis. Die regulären Preise finden sich im Auftragsformular bzw. in der Vertragsurkunde der Parteien, hilfsweise in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gütigen Preisliste der SmartStore. Nachlässe, Rabatte oder andere Ermäßigungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2.2.2

SmartStore ist berechtigt, Rechnungen auch für einzelne Teile der vertraglich geschuldeten Leistung zu stellen (Teilrechnungen).

2.2.3

Für alle Verträge gilt Vorkasse: SmartStore hat ihre Leistungen erst nach Eingang der vereinbarten Vergütung bei ihr zu erbringen. Bis zum Zahlungseingang ist SmartStore daher berechtigt, ihre Leistungen zurückbehalten.

2.2.4

Der Kunde hat alle Beträge spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags auf dem Bankkonto der SmartStore. Der Kunde kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Gleiches gilt, wenn die SmartStore dem Kunden über eine Teilleistung eine Teilrechnung erteilt.

2.2.5

Eine Zahlung des Kunden gilt erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf dem Konto der SmartStore eingegangen und endgültig verfügbar ist.

2.2.6

Gegenüber Ansprüchen der SmartStore kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

2.2.7

Trifft der Kunde keine Zahlungsbestimmung, können eingehende nicht zweckgebundene Zahlungen des Kunden, nach Wahl von SmartStore auf fällige Forderungen und fällige Nebenforderungen gegen den Kunden verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für offene Forderungen aus anderen Angelegenheiten.

2.2.8

Leistungen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden (z.B. Pay Per Incident Support), werden im Ticketsystem von SmartStore erfasst, auf das der Kunde stets Zugriff hat. SmartStore weist die nach Zeitaufwand abzurechnenden Leistungen und deren Zeitaufwand durch Aufzeichnungen innerhalb des Ticketsystems gegenüber dem Kunden nach. Der Kunde muss die Leistungsaufzeichnungen umgehend nach Erhalt überprüfen und binnen fünf Werktagen nach Erhalt widersprechen, sollte er mit einer Abrechnung nicht einverstanden sein. Macht der Kunde innerhalb dieser Frist keine begründeten Einwendungen, gilt der Stundennachweis als anerkannt.

2.2.9

Bei Abschluss eines Supportvertrags zwischen SmartStore und dem Kunden im Hinblick auf eine der Lizenzkauf-Editionen Smartstore „Professional", „Premium" und „Enterprise" ergeben sich je nach vereinbartem Umfang des Supports die besonderen Bedingungen zu den betreffenden Supportleistungen und zur entsprechenden Vergütung ergänzend aus den diesbezüglichen Dokumenten. Ergänzend zu den besonderen Bedingungen der betreffenden Supportverträge gelten diese AGB. Die vertraglichen Regelungen betreffend die Supportleistungen, die im Leistungsumfang der Miet-Edition Smartstore Premium Flat bereits enthalten sind, finden sich in Teil 3 des Vertrages zwischen der SmartStore AG und dem Kunden über die Smartstore Premium Flat Edition.

2.2.10

SmartStore ist berechtigt, die jeweiligen Preise gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen jeweils maximal einmal innerhalb von vier Monaten zum Ersten eines nachfolgenden Monats an sich verändernde Marktbedingungen, insbesondere bei erheblichen Veränderungen der Beschaffungs- und Produktionskosten, Änderungen der Umsatzsteuer, anzupassen, um das anfänglich vertraglich vereinbarte Äquivalenzgefüge zwischen Leistung und Gegenleistung über die gesamte Vertragsdauer im Gleichgewicht erhalten zu können. Treten bzgl. der bei der Preisgestaltung zu berücksichtigenden Kostenfaktoren teilweise Mehrbelastungen und teilweise Entlastungen auf, erfolgt insoweit eine Saldierung. SmartStore wird dem Kunden die Änderung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. In der Mitteilung über die Preisanpassung wird SmartStore den Kunden über Anlass, Voraussetzungen, Umfang und Zeitpunkt der Preiserhöhung informieren und auf seine Kündigungsmöglichkeit gesondert hinweisen. Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Kunden nicht wirksam. Wurde aufgrund einer unwirksamen Preiserhöhung geleistet, so kann der Kunde die Erhöhungsbeträge für den zurückliegenden Zeitraum von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde erstmalig der Preiserhöhung widerspricht, zurückverlangen. Maßgebender Preis ist in diesem Falle der Preis zum Zeitpunkt von vor einem Jahr vor dem erstmalig erhobenen Widerspruch ohne Berücksichtigung der beanstandeten unwirksamen Preiserhöhung.

2.2.11

Wenn objektiv begründeter Anlass zu der Befürchtung besteht, das die Erfüllung der Zahlungspflichten durch den Kunden aufgrund fehlender Kreditwürdigkeit ernstlich gefährdet ist, insbesondere wenn der Kunde beginnt, seine Warenbestände zum Zwecke der Liquidation zu veräußern, wenn er seine Zahlungen einstellt, wenn er seinen Gläubigern ein Moratorium anbietet, wenn über sein Vermögen ein Verfahren auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach § 305 I 1 InsO eingeleitet oder ein Insolvenzantrag gestellt wird, ist SmartStore berechtigt, alle ausstehenden Forderungen insgesamt sofort fällig zu stellen, sofern unser Vertragspartner nicht binnen einer unsererseits gesetzten angemessenen Frist Sicherheiten leistet. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt, bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beendigen. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt.

2.3 Schutz des geistigen Eigentums und des Urheberrechts

2.3.1

Die Basissoftware, OS/Plug-ins**, Pro/Plug-ins* und MP/Plug-ins*** sind durch internationale Abkommen und durch Gesetze für die SmartStore AG geschützt. SmartStore besitzt alle Rechte, das Eigentum und alle Ansprüche an der Shopsoftware, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Marken und sonstiger geistiger Eigentumsrechte.

2.3.2

Die seitens der SmartStore AG geschaffenen OS/Plug-ins** und Basissoftware sind unter der GPLv3 veröffentlicht und nach Maßgabe der letzteren nutzbar. Die GPLv3 ist online aufrufbar, vgl. dazu Ziff. 1.1. SmartStore gewährt dem Kunden insofern das Recht, die Basissoftware und die OS/Plug-ins** zu verändern oder abgeleitete Werke dieser zu erstellen. Auf ihrer Internetseite www.smartstore.com und der Seite https://github.com/smartstore stellt SmartStore dem Kunden Informationen und Downloads der Basissoftware und der OS/Plug-ins** zum Betreiben eines eigenen Online-Shops zur Verfügung. Abgesehen davon ist SmartStore Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte der Shopsoftware Smartstore der Editionen Professional, Premium und Enterprise mit den ihnen jeweils unterschiedlich zugeordneten proprietären Pro/Plug-ins* sowie der Edition Premium Flat mit den ihr zugeordneten proprietären Pro/Plug-ins* und MP/Plug-ins***. Die Pro/Plug-ins* bzw. MP/Plug-ins***, welche der verschiedenen Editionen Professional, Premium, Enterprise und Premium Flat zugeordnet sind, sind nach Maßgabe der zwischen SmartStore und dem Kunden vereinbarten EULA für die betreffende Edition vom Kunden nutzbar. Ergänzend zu den besonderen Bedingungen der betreffenden EULAs gelten diese AGB.

2.3.3

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich SmartStore sämtliche Rechte vor. Dies gilt auch für Unterlagen, die SmartStore als „vertraulich“ bezeichnet. Solche Unterlagen dürfen nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SmartStore an Dritte weitergegeben, verbreitet und/oder veröffentlicht werden.

2.4 Weiterentwicklung der Shopsoftware

2.4.1

SmartStore wird die Shopsoftware bei Änderungen einschlägiger gesetzlicher Vorschriften und vergleichbarer Ereignisse im Rahmen der Supportvereinbarungen weiterentwickeln.

2.4.2

Für die Nutzung der Shopsoftware müssen die von SmartStore veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Shopsoftware nicht möglich. Die Systemvoraussetzungen für Smartstore sind online aufrufbar, vgl. dazu Ziff. 1.2.17). SmartStore kann die Shopsoftware nach eigenem Ermessen aufgrund eigener Forschungen, Anregungen des Kunden oder anderer Anwender hinsichtlich technischer Neuerungen, Funktionalität und Ergonomie weiterentwickeln. SmartStore ist hierbei berechtigt, die Systemvoraussetzungen während der Vertragslaufzeit im zumutbaren Rahmen zu ändern. Dies gilt insbesondere, wenn sich etwa die Techniken bei Microsoft oder bei Browser-Anbietern oder sonstigen Drittanbietern ändern, so dass für eine korrekte Funktionsweise der Shopsoftware der SmartStore dortige Änderungen erforderlich sind. Der Kunde hat jedoch weder ein Recht auf Vornahme bestimmter Änderungen/Ergänzungen der Shopsoftware, noch kann er allgemein eine Weiterentwicklung der Shopsoftware verlangen.

2.4.3

Nimmt SmartStore im Zuge der Weiterentwicklung der Software ein einzelnes Programmbestandteil nach billigem Ermessen aus der Shopsoftware bzw. aus der Softwarepflege heraus, so hat der Kunde keinen Anspruch auf einen Ersatz. In diesem Fall hat der Kunde jedoch das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht nicht, wenn SmartStore das herausgenommene Programmbestandteil durch ein gleich- oder höherwertiges ersetzt.

2.4.4

SmartStore ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. SmartStore wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Ansonsten bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

2.5 Updates- und Upgrades der Shopsoftware

2.5.1

SmartStore liefert im Rahmen der Supportvereinbarungen Updates, Hotfixes oder Service-Packs der Shopsoftware aufgrund von Programmänderungen/-erweiterungen. Bei Abschluss eines Supportvertrags zwischen SmartStore und dem Kunden für die Lizenzkauf-Editionen Smartstore Professional, Premium und Enterprise ergeben sich die besonderen Bedingungen zu den betreffenden Supportleistungen je nach vereinbartem Umfang des Supports. Updates für die Shopsoftware werden grundsätzlich nur erbracht, wenn der Kunde aufgrund einer betreffenden EULA zur Nutzung der konkreten Shopsoftware Edition befugt ist und ein Supportvertrag zwischen SmartStore und dem Kunden besteht. Die besonderen vertraglichen Regelungen betreffend die Supportleistungen, die im Leistungsumfang der Miet-Edition Smartstore Premium Flat bereits enthalten sind, finden sich in Teil 3 des Vertrages zwischen der SmartStore und dem Kunden über die Smartstore Premium Flat Edition.

2.5.2

SmartStore steht es frei, Updates, Hotfixes oder Service-Packs in Form separater Datenträger oder als Download zur Verfügung zu stellen.

2.5.3

Hat SmartStore für ein bestimmtes Update der Shopsoftware ein „Service Pack“ veröffentlicht, werden ab diesem Zeitpunkt nur noch „Hotfixes“ auf Basis dieses „Service Packs“ erstellt.

2.5.4

SmartStore ist berechtigt, einen etwaigen Mangel eines Updates durch Überlassung eines neuen Updates der Shopsoftware zu beheben. Alternativ kann SmartStore für das von dem Mangel betroffene Update der Shopsoftware einen Hotfix oder ein Service Pack bereitstellen. Ein Anspruch auf die eine oder andere Art der Behebung hat der Kunde nicht.

2.5.5

Vor der Installation eines Hotfixes, eines Service Packs oder eines neuen Updates der Shopsoftware hat der Kunde auf seine Gefahr und Kosten hin sicherzustellen, dass seine individuelle Anpassung der Shopsoftware mit dem Hotfix, dem Service Pack oder dem neuen Update kompatibel ist. Dies gilt auch für den Fall, dass SmartStore eine solche individuelle Anpassung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages erbracht hat.

2.5.6

Der Funktionsumfang eines Updates, Hotfixes, Service-Packs oder eines Upgrades ergibt sich im Einzelnen jeweils aus der mitgelieferten Information über die Shopsoftware.

2.5.7

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch auf Upgrades der Shopsoftware. Upgrades zeichnen sich durch eine höhere Hauptversionsnummer (Major Release) aus, enthalten i. d. R. zusätzliche Funktionalitäten im Vergleich zu den Vorgängerversionen und können geänderte Systemvoraussetzungen aufweisen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Upgrades neu zu erwerben. Soweit SmartStore im Rahmen des bestehenden Vertrages ein Upgrade zur Verfügung stellt, gelten die Regelungen der EULA und der AGB der SmartStore ebenfalls und entsprechend wie in Fällen von Updates. Die AGB der SmartStore sind online aufrufbar, vgl. dazu Ziff. 2.1.1.

2.6 Marketplace „SCM“ für Nutzer/Kunden

2.6.1

SmartStore bietet dem Kunden die Möglichkeit, über seine elektronische Plattform Marketplace (nachfolgend „SCM“ genannt), weitere Plug-ins entgeltlich oder unentgeltlich zu erwerben bzw. herunterzuladen.

2.6.2

Soweit solche über SCM erworbene bzw. heruntergeladene Plug-ins NICHT von SmartStore selbst entwickelt und erstellt wurden, ist SmartStore NICHT Vertragspartner des Kunden, sondern vermittelt nur und ist vom Drittanbieter zur Einziehung der Vergütung für diesen ermächtigt.

2.6.3

Beim Erwerb bzw. Herunterladen eines Plug-ins über die SCM ist ausschließlicher Vertragsgegenstand die aktuelle Version des Plug-ins. Folgeversionen des über SCM erworbenen bzw. heruntergeladenen Plug-ins sind NICHT Vertragsgegenstand und sind neu zu erwerben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.

2.6.4

Weitere Details zu Ziff. 2.6.1 bis 2.6.3 sind den Bedingungen des SmartStore Community Marketplace (SCM) zu entnehmen.

2.7 Gewährleistung und Haftung

2.7.1

SOWEIT IM EINZELFALL NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERES VEREINBART, ÜBERNIMMT SMARTSTORE KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIE FÜR DIE SHOPSOFTWARE. INSBESONDERE ÜBERNIMMT SMARTSTORE WEDER FÜR EINE BESTIMMTE BESCHAFFENHEIT, NOCH FÜR EINE BESTIMMTE DAUER DES VORHANDENSSEINS EINER BESTIMMTEN BESCHAFFENHEIT („HALTBARKEIT“), NOCH FÜR EINE BESTIMMTE LEISTUNGSFÄHRIGKEIT, NOCH FÜR EINE VERKÄUFLICHKEIT, NOCH FÜR EINE MARKTGÄNGIGKEIT, NOCH FÜR EINE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NOCH FÜR DIE EIGNUNG FÜR EIN BESTIMMTES BEDÜRFNIS DES KUNDEN, NOCH FÜR EINE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, NOCH FÜR DIE INTEGRIERBARKEIT DER SOFTWARE MIT ANDEREN PRODUKTEN, NOCH FÜR EINE UNTERBRECHUNGS- UND AUSFALLFREIE NUTZBARKEIT, NOCH FÜR EINEN SCHUTZ GEGEN ETWAIGE BEDROHUNGEN IRGENDEINE GARANTIE. IM EINZELFALL AUSDRÜCKLICH VEREINBARTE GARANTIEN BEDÜRFEN ZU IHRER WIRKSAMKEIT DER AUSDRÜCKLICHEN UND SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG DES VOSTANDES DER SMARTSTORE AG. DIE VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN GLEICHERMASSEN FÜR SMARTSTORE-PARTNER UND SONSTIGE AUTORISIERTE VERTRIEBSPARTNER.

2.7.2

Die seitens der SmartStore AG geschaffenen Basissoftware und OS/Plug-ins** hat diese unter der GPLv3 veröffentlicht und sind nach Maßgabe der letzteren nutzbar. Die GPLv3 ist online aufrufbar, vgl. dazu Ziff. 1.1. SmartStore gewährt dem Kunden insofern das Recht, die Basissoftware und die OS/Plugins** zu verändern oder abgeleitete Werke dieser zu erstellen. DIE ÜBERLASSUNG BASISSOFTWARE UND OS/PLUG-INS** ERFOLGT INSOFERN UNTER AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG.

2.7.3

DIE BASISSOFTWARE UND OS/PLUG-INS** KÖNNEN “OPEN SOURCE”-MATERIALIEN ENTHALTEN (Z. B. SOFTWARE-PRODUKTE, DIE LIZENZMODELLEN WIE OPEN SOURCE, COPYLEFT, GNU GENERAL PUBLIC-LIZENSE, LIBRARY GENERAL PUBLIC LICENSE, LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE, MOZILLA LICENSE, BERKELEY SOFTWARE DISTRIBUTION LICENSE, OPEN SOURCE INITIATIVE LICENSE, MIT-LIZENZ, APACHE, GEMEINFREIEN LIZENZEN ODER ÄHNLICHEN ARTEN VON LIZENZMODELLEN UNTERLIEGEN). DIE SMARTSTORE AG ÜBERNIMMT KEINE GARANTIEN, KEINE GEWÄHRLEISTUNG UND KEINE HAFTUNG IN BEZUG AUF DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN OPEN SOURCE-MATERIALIEN.

2.7.4

DRITTKOMPONENTEN VON SO GEKENNZEICHNETEN FREMDHERSTELLERN, WIE Z.B. MICROSOFT ALS HERSTELLER DER EINGESETZTEN DATENBANKEN, AUCH WENN SIE GEMEINSAM MIT SMARTSTORE-PRODUKTEN AUSGELIEFERT WORDEN SIND, SIND NICHT GEGENSTAND DES ZWISCHEN DER SMARTSTORE AG UND DEM KUNDEN GESCHLOSSENEN VERTRAGSVERHÄLTNISSES. FÜR DIESE DRITTKOMPONENTEN ÜBERNIMMT DIE SMARTSTORE AG EBENFALLS KEINE GARANTIE, KEINE GEWÄHRLEISTUNG UND KEINE HAFTUNG.

2.7.5

VORSTEHENDE ZIFF. 2.7.3 UND 2.7.4 GELTEN NICHT, SOWEIT EINE EIGENE SCHULDHAFTE PFLICHTVERLETZUNG VON DER SMARTSTORE AG IN BEZUG AUF OPEN-SOURCE-MATERIALIEN BZW. DRITTKOMPONENTEN VORLIEGT.

2.7.6

WENN DIE VERSION DER BASISSOFTWARE UND OS/PLUG-INS**, AUF DIE DER KUNDE - VOR ALLEM AUF GITHUB HTTPS://GITHUB.COM/SMARTSTORE/SMARTSTORENET - ZUGREIFT ODER/UND NUTZT, EINE VORAB- ODER BETA-VERSION IST UND ER ZUGESTIMMT HAT, EINE VORAB-VERSION ODER BETA-SOFTWARE ZU ERHALTEN, ERKENNT ER AN, DASS DIESE KEIN ENDPRODUKT VON SMARTSTORE IST, SONDERN SICH NOCH IM ENTWICKLUNGSSTADIUM BEFINDET. EINE VORAB- ODER BETA-VERSION IST NOCH NICHT ABSCHLIEßEND GETESTET UND KANN VIELE, AUCH SCHWERWIEGENDE SYSTEMFEHLER UND FUNKTIONSSTÖRUNGEN SOWIE ANDERE PROBLEME AUFWEISEN, DIE ZU EINEM AUSFALL DES COMPUTERSYSTEMS UND ZU DATENVERLUST FÜHREN KÖNNEN. JEGLICHE VORAB- ODER BETA-SOFTWARE WIRD SO „WIE SIE IST“ UNFERTIG IM ENTWICKLUNGSSTADIUM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DIE SMARTSTORE AG SCHLIEßT FÜR VORAB-     ODER BETA-SOFTWARE GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSANSPRÜCHE JEGLICHER ART AUS. DER KUNDE NUTZT DAHER EINE VORAB- ODER BETA-VERSION IN JEDEM FALLE AUSSCHLIEßLICH AUF EIGENE GEFAHR.

2.7.7

BETREFFEND EIN AUF DER PLATFORM SCM ERWORBENES ODER HERUNTERGELADENES PLUG-IN, DAS NICHT VON DER SMARTSTORE AG SELBST ENTWICKELT UND ERSTELLT WURDE, IST DIE SMARTSTORE AG NICHT VERTRAGSPARTNER (VGL. ZIFF. 2.6.2) UND HAT DER KUNDE ETWAIGE ANSPRÜCHE AUSSCHLIEßLICH GEGENÜBER DEM PLUG-IN-ANBIETER/DIENSTLEISTER. FÜR DIESE PLUG-INS VON DRITTANBIETERN ÜBERNIMMT DIE SMARTSTORE AG EBENFALLS KEINE GARANTIE, KEINE GEWÄHRLEISTUNG UND KEINE HAFTUNG. ZIFF. 2.7.3 BIS 2.7.5 GELTEN ENTSPRECHEND.

2.7.8

DIE SHOPSOFTWARE SMARTSTORE IST NICHT ENTWORFEN, ERBRACHT ODER GEDACHT FÜR DIE NUTZUNG IN HOCHRISIKOBEREICHEN. DIES SCHLIESST INSBESONDERE DIE NUTZUNG AUS FÜR DEN BETRIEB VON KERNKRAFT- EINRICHTUNGEN, NAVIGATIONS- UND KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN DES LUFTVERKEHRS, DIREKTE LEBENSERHALTUNGSSYSTEME ODER WAFFENSYSTEME SOWIE IN SICHERHEITSKRITISCHEN BEREICHEN, IN DENEN DER AUSFALL DER SHOPSOFTWARE DIREKT ODER INDIREKT ZUM TOD ODER ZU VERLETZUNGEN VON MENSCHEN ODER ZU ERNSTHAFTEN UMWELT- ODER SONSTIGEN PHYSISCHEN SCHÄDEN FÜHREN KÖNNTE. DEM KUNDEN IST DIE NUTZUNG SHOPSOFTWARE FÜR DIESE HOCHRISIKOBEREICHE UNTERSAGT.

2.7.9

MÄNGELANSPRÜCHE DES KUNDEN VERJÄHREN IN EINEM JAHR AB ÜBERLASSUNG DER SHOPSOFTWARE.

2.7.10

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ergibt sich die Gewährleistung und Haftung der SmartStore nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.8 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.8.1

Der Kunde hat sich über die Eignung der Shopsoftware der SmartStore für seine spezifischen Zwecke anhand der von SmartStore bereitgestellten Informationen zu vergewissern. Der Kunde übernimmt insoweit die Verantwortung für die Auswahl der Shopsoftware, mit der er die von ihm gewünschten Ergebnisse erzielen will.

2.8.2

Der Kunde hat die notwendige Hardware- und Softwareumgebung für den Einsatz der Shopsoftware zu schaffen. Die für den Betrieb der Shopsoftware Smartstore erforderlichen Systemvoraussetzungen sind online aufrufbar, vgl. dazu Ziff. 1.2.17. Sofern neue Programmfassungen eine Anpassung der Hardware oder des Betriebssystems beim Kunden erfordern, so muss dies vor der Installation der Updates oder Upgrades durch den Kunden selbst erfolgen. Vgl. a. Ziff. 2.4.2.

2.8.3

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen oder durchführen zu lassen, damit verloren gegangene Daten oder Programme mit einem vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können. Vor der Installation eines Updates oder Upgrades, Service Packs oder Hotfixes oder der Installation sonstiger Software hat der Kunde in jedem Fall eine solche Datensicherung durchzuführen oder durchführen zu lassen.

2.8.4

Beim Auftreten eines Fehlers ist der Kunde verpflichtet, SmartStore bei der Fehlersuche zu unterstützen und ihr die für die Fehlersuche erforderlichen Informationen bereitzustellen.

2.8.5

Der Kunde hat die Bedienungshinweise der SmartStore, insbesondere in der Dokumentation zu ihrer Shopsoftware, zu beachten. Für die ordnungsgemäße Anwendung der Software und die bei Anwendung der Shopsoftware erzielten Ergebnisse übernimmt allein der Kunde die Verantwortung.

2.9 Individualprogrammierung/Projektarbeit

2.9.1

Grundsätzlich bietet SmartStore dem Kunden an, gegen eine angemessene Vergütung individuelle Anpassungen an der Shopsoftware durchzuführen und kundenindividuelle Plug-ins zu erstellen. Dafür ist, insbesondere bei besonderen Projektarbeiten, eine gesonderte vertragliche Vereinbarung erforderlich.

2.9.2

Soweit nicht ausdrücklich anderes im Einzelfall vertraglich niedergelegt, vereinbaren der Kunde und SmartStore, dass eine solche Individualprogrammierung und/oder Projektarbeit bei Fertigstellung und Überlassung mit der aktuellen Version der Shopsoftware kompatibel und funktionsfähig sein soll. SOWEIT IM EINZELFALL NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERES VEREINBART, ÜBERNIMMT DIE SMARTSTORE AG KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIE FÜR EINE SOLCHE INDIVIDUALPROGRAMMIERUNG UND/ODER PROJEKTARBEIT, INSBESONDERE NICHT FÜR EINE BESTIMMTE DAUER DES VORHANDENSSEINS EINER BESTIMMTEN BESCHAFFENHEIT („HALTBARKEIT“). Vgl. a. Ziff. 2.7.2. Der Kunde hat daher keinen Anspruch dahingehend, dass die individuellen Anpassungen und/oder Individualprogrammierung und/oder Projektarbeit für ihn auch nach einem Update oder Upgrade auf ein neues Release der Shopsoftware fehlerfrei funktionieren oder anwendbar sind.

2.9.3

Der Kunde kann SmartStore aber gegen eine angemessene Vergütung beauftragen, individuelle Anpassungen und/oder eine Individualprogrammierung und/oder eine Projektarbeit auf das neue Release zu übertragen und an dieses anzupassen. Hierfür ist eine gesonderte vertragliche Vereinbarung erforderlich.

2.10 Terminabsprachen und Fristen, Leistungserbringung

2.10.1

Frist- und Terminabsprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder von SmartStore bestätigt werden.

2.10.2

Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, so verlieren vorher schriftlich festgehaltene Termine und/oder Fristen, ihre Gültigkeit, es sei denn die vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen sind für die Einhaltung der Frist- und/oder Terminabsprache ersichtlich unerheblich.

2.10.3

VORBEHALTLICH EINER HAFTUNG AUS ANDEREM GRUNDE HAFTET DIE SMARTSTORE AG BEI NUR LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT NICHT AUF SCHADENSERSATZ WEGEN VERZUGES. VORBEHALTLICH EINER HAFTUNG AUS ANDEREM GRUNDE, HAFTET DIE SMARTSTORE AG ZUDEM NICHT, WENN DER VERZUGSSCHADEN AUCH BEI RECHTZEITIGER LEISTUNG EINGETRETEN WÄRE.

2.10.4

Soweit SmartStore Terminabsprachen oder Fristen infolge von höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer, nicht verschuldeter und nicht beeinflussbarer außergewöhnlicher Umständen nicht oder nicht termin-   oder fristgerecht einhalten kann, treten für SmartStore keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Führen vorgenannte Leistungshindernisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als sechs Monaten, können beide Vertragsparteien eine Vertragsbeendigung verlangen. Soweit in diesen Fall vereinbarte Leistungen noch nicht erbracht wurden, sind hierfür etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Etwaige andere Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

2.10.5

SmartStore kommt nicht in Verzug, solange Terminabsprachen oder Fristen infolge unzureichender Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Software) des Kunden oder sonstiger fehlender Mitwirkung des Kunden nicht einhalten können.

2.10.6

Ist der Kunde SmartStore gegenüber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder früheren Geschäften in Verzug, so verlängern sich die Leistungstermine um den Zeitraum, in dem sich der Kunde in Verzug befindet.

2.10.7

SmartStore ist in für den Kunden zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. Diese gelten als Teilerfüllung.

2.10.8

Soweit SmartStore dem Kunden Software zu überlassen hat, kann sie diese nach eigener Wahl durch Lieferung eines elektronischen Datenträgers, auf welchem die Shopsoftware im Objekt-Code gespeichert ist, oder durch Versendung per E-Mail oder durch Verweis des Kunden auf eine Download-Möglichkeit per Internet zur Verfügung stellen.

2.10.9

SmartStore ist berechtigt, ihre Leistungen durch die Inanspruchnahme Dritter zu erfüllen.

2.11 Vertraulichkeitsvereinbarung

2.11.1
SmartStore und der Kunde als Vertragsparteien werden über alle ihnen im Rahmen der Durchführung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu ihrer jeweiligen Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch nach Vertragsende Stillschweigen bewahren und diese außer zur Durchführung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ohne Zustimmung der anderen Partei weder weitergeben noch sonst wie verwerten. Dies gilt insbesondere für von SmartStore als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen.

2.11.2
Die Vertragsparteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

2.11.3
Die Pflicht zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen bzw. Informationen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist.

2.12 Speicherung und Verarbeitung von Daten

2.12.1
SmartStore verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe des Merkblattes „Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten der SmartStore AG“ und, soweit im Bedarfsfalle zwischen dem Kunden und der SmartStore gesondert vereinbart, nach Maßgabe eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung. Im Hinblick auf den Internetauftritt der SmartStore wird ergänzend auf die online unter https://smartstore.com/de/datenschutz aufrufbare Datenschutzerklärung für die Website verwiesen.

2.13 Urheber- und Kennzeichenrecht

Alle innerhalb des Internetangebotes der SmartStore genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen eingetragenen Rechteinhaber. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der SmartStore nicht gestattet.

2.14 Kundenreferenzen

Soweit der Kunde darin einwilligt, als Kundenreferenz für SmartStore zu dienen, dürfen die Referenzen in allen üblichen Formen sowohl digital (zum Beispiel auf Webseiten, in E-Mails und Videos) als auch nicht-digital (zum Beispiel in Briefen, Prospekten, auf Plakaten und Messeständen), auch zu Marketingzwecken, dargestellt sowie mündlich genannt werden, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart. Die genannten Beispiele sind nicht als abschließend zu verstehen. Die Darstellung der Referenzen darf hierbei die Firma des Kunden, ihr Logo sowie weitere öffentlich bekannte Informationen wie zum Beispiel Branche enthalten.

2.15 Abtretung

Die Übertragung von Rechten des Kunden und/oder Abtretung von Forderungen des Kunden gegenüber SmartStore aus der Vertragsbeziehung ist nur mit vorheriger Zustimmung der SmartStore zulässig.

2.16 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser ABG bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Durch Verwendung von Email oder sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln wird das Schriftformerfordernis NICHT gewahrt.

2.17 Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch. Sind Vertragsunterlagen auch in nichtdeutscher Sprache vorhanden, ist für die Rechtsbeziehung der Parteien - soweit vorhanden - ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

2.18 Grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen

Der Kunde wird für die Lieferungen und Leistungen anzuwendendes Import- und Exportrecht eigenverantwortlich beachten, insbesondere das der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist.

2.19 Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

2.19.1

Erfüllungsort für alle Leistungen der SmartStore aus diesem Vertrag ist ihr Sitz in Dortmund, es sei denn, die Erfüllung hat aus der Natur der Sache heraus an einem anderen Ort zu erfolgen.

2.19.2

Es gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz der SmartStore (deutsches Recht). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

2.19.3

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird durch den Geschäftssitz der SmartStore bestimmt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis der SmartStore, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

2.20 Geschlechtsneutrale Formulierung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in allen Dokumenten der SmartStore auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Ungeachtet dessen gelten sämtliche Personenbezeichnungen selbstverständlich in gleicher Weise für alle Geschlechter.

2.21 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht, es sei denn das Festhalten am Vertrag begründete für eine Partei eine unzumutbare Härte. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses aus anderen Gründen der §§ 305 - 310 BGB unwirksam, so wird die unwirksame Bestimmung von den Vertragsparteien durch eine solche wirksame ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dem rechtlich und wirtschaftlich gewollten möglichst nahe kommt und die Durchführbarkeit des Vertrages im Sinne des von beiden Seiten gewollten sicherstellt. Das gleiche gilt, wenn sich die Vertragsparteien in einem ergänzungsbedürftigen Punkt unbeabsichtigt nicht geeinigt haben (Vertragslücke) und sich im Gesetz hierzu keine Regelung findet. Die Parteien sind dann verpflichtet, eine Vertragsergänzung in dem zuvor genannten Sinne vorzunehmen.

3. Aufstellung zu den Plug-Ins

3.1 Pro/Plug-ins* der jeweiligen Edition

Professional Edition Premium Edition Enterprise Edition
Mega Search Mega Search Plus
Enterprise Search
MegaMenu MegaMenu MegaMenu
ContentSlider ContentSlider ContentSlider
Export (CSV, XML) Export (CSV, XML) Export (CSV, XML)
PDF Katalog PDF Katalog PDF Katalog
Output Caching (Donut) Output Caching (Donut)
OpenTrans Export OpenTrans Export
BMECat Import/Export BMECat Import/Export
Payment Filter Payment Filter Payment Filter
Shipping Filter Shipping Filter Shipping Filter
Debitoor Debitoor
ShopConnector
Azure (BLOB) Azure (BLOB)
TinyImage TinyImage
URL-Rewriter URL-Rewriter
Redis
WebApi (Ab v4 in CE)    WebApi (Ab v4 in CE)
WebApi (Ab v4 in CE)
Microsoft Power BI
Plug-Ins (Multishop) Plug-Ins (Multishop)
Plug-Ins (quelloffen)
Plus alle MP/Plug-Ins***
DSGVO
DSGVO
DSGVO


Page Builder

Media Manager (Ab v4)
Media Manager (Ab v4)
Rule Builder (Ab v4 in CE)
Rule Builder (Ab v4 in CE)
Rule Builder (Ab v4 in CE)
 

Personalisierte Produktempfehlung (Ab v4)

Alle Pro* und MP/Plug-ins*** unterliegen der EULA für die für die jeweilige Smartstore Edition

3.2 OS/Plug-ins**

https://github.com/smartstoreag/extra-plugins
SmartStore.AustraliaPost
SmartStore.AuthorizeNet
SmartStore.CanadaPost
SmartStore.DiscountRules.PurchasedProducts
SmartStore.Fedex
SmartStore.Glimpse
SmartStore.LivePersonChat
SmartStore.MailChimp
SmartStore.TwitterAuth
SmartStore.UPS
SmartStore.USPS
SmartStore.Verizon

Diese Plug-ins unterliegen der GPLv3.

http://documents.smartstore.com/GNU_General_Public_License_GPLv3.pdf

3.3 MP/Plug-Ins*** und Pro/Plug-Ins* der Smartstore Premium Flat Edition

MP/Plug-ins*** Pro/Plug-ins*
VIVEUM  Mega Search Plus
paydirekt MegaMenu
PAYONE Payment ContentSlider
PostFinance Payment Export (CSV, XML)
SOFORT Überweisung PDF Katalog
1&1 ipayment  Output Caching (Donut)
BeezUp Feed  OpenTrans Export
Elmar Shopinfo Feed BMECat Import/Export
Billiger.de Feed Payment Filter (bis v3x)
Guenstiger.de Feed Shipping Filter (bis v3x)
LeGuide Feed Debitoor
SearchLog
Azure (BLOB)
Order number formatter
TinyImage
eTracker Web Analyzer
URL-Rewriter
Common Export Providers
WebApi (ab v4 im Core)
Trusted Shops Widgets
Plug-Ins (Multishop)
Wallet (Guthabenkonto)
DSGVO