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Quelle: https://t3n.de/news/amazon-nutzung-gutscheinkarten-eingeschraenkt-gruende-1602166/
Amazon hat in den letzten Monaten ohne größere Ankündigungen die Nutzungsmöglichkeiten von Gutscheinkarten eingeschränkt. Früher konnten Kunden diese nicht nur für Einkäufe bei Amazon selbst verwenden, sondern auch bei Drittanbietern auf dem Amazon Marketplace einlösen. Doch nun erhalten Kunden, die über einen Marketplace-Händler bezahlen wollen, eine ärgerliche Fehlermeldung, dass ihr Geschenkkartenguthaben nicht für diese Bestellung verwendet werden kann. Was steckt hinter dieser Einschränkung und warum ist sie für Kunden problematisch?
Gesetzesänderung als Grund für die Einschränkung
Der Grund, den Amazon für diese Einschränkung angibt, ist eine Gesetzesänderung im Rahmen der Geldwäschebekämpfung. Die EU hat festgelegt, dass für Transaktionen bestimmte personenbezogene Daten erhoben werden müssen. Bisher galt dies nur für Gutscheinkarten ab einem Warenwert von 150 Euro, doch zukünftig sollen auch bei niedrigeren Beträgen entsprechende Feststellungspflichten anfallen. Diese Regelung befindet sich zwar noch in der Findungsphase und das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, doch es ist anzunehmen, dass sie spätestens ab dem Jahr 2025 bestehen wird.
Laut Amazon erfordern Gesetze für Zahlungsdienste in einigen Fällen, dass Kunden Identifikationsinformationen angeben, wenn sie Geschenkkarten für Einkäufe bei Amazon Verkaufspartnern verwenden möchten. Das Unternehmen weist jedoch darauf hin, dass diese Einschränkung nicht für den Kauf von Produkten direkt bei Amazon gilt. Kunden können ihr Geschenkkartenguthaben weiterhin problemlos für Produkte auf Rechnung Amazons nutzen und auch nach Feststellung der jeweiligen Personalien für Marketplace-Waren einsetzen.
Die Auswirkungen auf Kunden und den Marketplace
Für Kunden, die gerne bei Marketplace-Händlern einkaufen und dabei ihr Geschenkkartenguthaben nutzen möchten, ist diese Einschränkung besonders ärgerlich. Inzwischen laufen rund zwei Drittel der Amazon-Umsätze über den Marketplace, während Amazon selbst sich verstärkt auf den Handel mit Kernprodukten konzentriert. Der Marketplace ermöglicht es anderen Händlern, ihre Produkte auf der Plattform anzubieten und bietet den Kunden so eine große Auswahl an verschiedenen Produkten.
Die bisherige Schwelle von 150 Euro für die Erfassung der personenbezogenen Daten hat sich nach Angaben des Handelsverbands HDE bewährt.
Einschränkungen und Kritik bezüglich der neuen Regelung
Die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten von Gutscheinkarten bei Amazon ist auf eine Gesetzesänderung im Rahmen der Geldwäschebekämpfung zurückzuführen. Kunden können ihr Guthaben nicht mehr ohne Weiteres bei Drittanbietern auf dem Marketplace einlösen, sondern nur noch für Produkte direkt bei Amazon selbst. Diese Einschränkung ist insbesondere für Kunden ärgerlich, die gerne bei Marketplace-Händlern einkaufen und dabei ihr Geschenkkartenguthaben nutzen möchten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das E-Geld-Problem rund um die Gutscheinkarten in den nächsten Monaten entwickelt und welche Regelungen letztendlich von den EU-Gremien verabschiedet werden. Während Amazon mit seinem Zahlungsdienst Amazon Pay bereits über die entsprechende Infrastruktur verfügt, um die neuen Anforderungen zu erfüllen, haben kleinere Handelsketten möglicherweise Schwierigkeiten, diese umzusetzen.
Kunden, die ihr Guthaben bei Marketplace-Händlern einlösen möchten, müsstem nun auf alternative Zahlungsmethoden zurückgreifen. Dies kann zu einer umständlicheren und weniger flexiblen Kaufabwicklung führen. Zudem ist es fraglich, ob die Erfassung der personenbezogenen Daten tatsächlich effektiv zur Geldwäschebekämpfung beiträgt.
Kritiker bemängeln, dass die Regelungen möglicherweise zu streng sind und größere Geldwäscheprobleme außer Acht lassen.
Amazon hat mit seinem Zahlungsdienst Amazon Pay bereits die Infrastruktur, um die neuen Anforderungen zu erfüllen, während kleinere Handelsketten möglicherweise vor Herausforderungen stehen.
