Dienstag, 20. Januar 2026 Smartstore

BGH: Klarheit beim Widerrufsrecht für Händler

Das Widerrufsrecht zählt seit Jahren zu den sensibelsten Themen im Online-Handel. Bereits kleine Formfehler in der Widerrufsbelehrung galten bislang als potenzielles Einfallstor für lange Widerrufsfristen und rechtliche Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bringt nun spürbare Entlastung für Händler.

Mit Urteil vom 7. Januar 2026 (Az. VIII ZR 62/25) stellt der BGH klar: Entscheidend ist, dass Händler allgemein, verständlich und gesetzeskonform über das Widerrufsrecht informieren. Eine vollständig individualisierte Belehrung für jeden Einzelfall ist nicht erforderlich. Auch kleinere Abweichungen vom gesetzlichen Muster oder einzelne fehlende Detailangaben führen nicht automatisch dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Käufer argumentiert, die Widerrufsbelehrung sei unklar gewesen. Es habe nicht eindeutig hervorgegangen, ob ihm ein Widerrufsrecht zustehe und wer die Rücksendekosten trage. Zudem nutzte der Händler nicht exakt das gesetzliche Muster. Die Vorinstanzen bewerteten dies kritisch – der Bundesgerichtshof hingegen zog eine klare Grenze.

Die Richter machten deutlich: Nicht jeder formale Mangel ist rechtlich relevant. Solange die Belehrung insgesamt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die Widerrufsfrist. Händler müssen weder den Verbraucherstatus jedes Kunden im Voraus prüfen noch befürchten, dass geringfügige Unschärfen automatisch zu einer Widerrufsfrist von bis zu zwölf Monaten und vierzehn Tagen führen.

Das Urteil fügt sich in eine Reihe von Verfahren ein, in denen das Widerrufsrecht zunehmend strategisch genutzt wurde, insbesondere bei hochpreisigen Online-Käufen wie Fahrzeugbestellungen. Der BGH setzt hier ein klares Signal: Das Widerrufsrecht dient dem Verbraucherschutz – nicht der nachträglichen Vertragslösung aus rein taktischen Gründen.

Für Händler bedeutet das mehr Rechtssicherheit. Wer seine Informationspflichten ernsthaft und strukturiert erfüllt, darf sich auf seine Standard-Widerrufsbelehrung verlassen. Gleichzeitig bleibt klar: Sorgfalt bei Rechtstexten und Bestellprozessen ist weiterhin unerlässlich, da gravierende Fehler nach wie vor erhebliche Konsequenzen haben können.

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