BGH verschärft Haftung: Online-Marktplätze müssen Urheberrechtsverstöße aktiv verhindern

Der Bundesgerichtshof hat die Verantwortlichkeit von Online-Marktplätzen deutlich ausgeweitet und sie rechtlich stärker in die Pflicht genommen. Nach einem aktuellen Urteil gelten für Plattformbetreiber künftig ähnliche Haftungsmaßstäbe wie für Video- und Sharehosting-Dienste.

Plattformen haften nach Hinweis wie aktive Akteure

Kern der Entscheidung: Betreiber von Online-Marktplätzen können für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer haftbar gemacht werden, sobald sie Kenntnis von entsprechenden Verstößen erhalten.

In diesem Fall genügt es nicht mehr, lediglich einzelne beanstandete Inhalte zu entfernen. Vielmehr sind sie verpflichtet, auch vergleichbare Angebote systematisch zu überprüfen und weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden.

Damit überträgt der BGH zentrale Grundsätze der Plattformhaftung – bislang vor allem bei Diensten wie Videoportalen relevant – auf klassische E-Commerce-Marktplätze.

Ausgangspunkt: unlizenzierte Bildnutzung in Verkaufsangeboten

Auslöser war ein Fall, in dem ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Zustimmung des Rechteinhabers in mehreren Produktangeboten verwendet wurde.

Obwohl ein konkretes Angebot nach einer Beschwerde entfernt wurde, blieb das Bild in anderen Inseraten weiterhin sichtbar. Genau hierin sah das Gericht ein Versäumnis der Plattform: Sie hätte aktiv nach ähnlichen Verstößen suchen und diese ebenfalls unterbinden müssen.

Prüfpflichten mit klaren Grenzen

Die Karlsruher Richter betonen jedoch auch eine Einschränkung:

  • Die erweiterten Prüfpflichten greifen insbesondere dann, wenn die Rechtsverletzung in der Präsentation eines Angebots liegt (z. B. Bildnutzung), nicht zwingend beim Produkt selbst.
  • Eine umfassende Überwachung sämtlicher Inhalte wird nicht verlangt – wohl aber eine gezielte Kontrolle vergleichbarer Fälle.
  • Zudem bleibt eine unmittelbare Haftung für rein technische Vorgänge wie das Speichern von Inhalten weiterhin ausgeschlossen.

Weitreichende Folgen für E-Commerce-Plattformen

Das Urteil hat erhebliche praktische Konsequenzen:

  • Betreiber von Online-Marktplätzen müssen ihre Compliance- und Moderationsprozesse deutlich ausbauen.
  • Insbesondere effiziente „Notice-and-Takedown“- sowie „Stay-Down“-Mechanismen werden zur Pflicht.
  • Für Rechteinhaber stärkt die Entscheidung hingegen die Durchsetzungsmöglichkeiten erheblich. Sie können sich künftig nicht nur gegen einzelne Anbieter, sondern gezielt auch gegen Plattformbetreiber wenden.

Einordnung: Schritt Richtung strengere Plattformregulierung

Die Entscheidung reiht sich in eine Entwicklung ein, bei der Plattformen zunehmend als aktive Gatekeeper und nicht mehr nur als neutrale Vermittler betrachtet werden. Sie konkretisiert zugleich die europarechtlich geprägten Maßstäbe zur sogenannten „öffentlichen Wiedergabe“ und überträgt diese konsequent auf den Onlinehandel.

Gericht: Bundesgerichtshof (BGH)
Datum: 23.10.2024
Aktenzeichen: I ZR 112/23
Kurzname: „Manhattan Bridge“
Rechtsgebiet: Urheberrecht / Plattformhaftung