Was für Paypal und Überweisungen schon lange bei dem Buchhaltungs-Riesen DATEV möglich war, ist jetzt auch für Amazon verfügbar. Neu seit August 2021 gibt es in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen den "Zahlungsdatenservice für Amazon".
Damit kann der shopeigene Buchhalter oder der buchhaltende Steuerberater bequem Zahlungsdaten von professionellen Amazon-Händlern in eine Buchführung übernehmen. Der bisherige selbstgestrickte Amazon-Abgleich entfällt somit in den allermeisten Fällen.
Im ersten Step werden die Stammdaten der Amazon-Konten im DATEV-Rechnungswesen-Programm erfasst und an das DATEV-Rechenzentrum gesendet. Damit Daten abgeholt und Buchungsvorschläge erzeugt werden können, muss im Amazon-Konto eine Freigabe erfolgen.
Die Amazon-Kundenzahlungen, Gebühren und so weiter werden genauso wie das elektronische Bankbuchen und "Zahlungsdatenservice PayPal" im DATEV-Rechnungswesen-Programm verarbeitet. Somit gibt es an der Stelle keine großen Veränderungen. Beim Erzeugen der neuen Amazon-Buchungsvorschläge werden die Kundenzahlungen anhand der Order-ID von Amazon zu den offenen Posten zugeordnet und alle weiteren Geschäftsvorfälle (z. B. Gebühren, Werbekosten) anderweitig in der Buchführung für den Amazon-Händler abgebildet.
Wiederkehrende Geschäftsvorfälle werden mit Hilfe sogenannter "Lerndateieinträge" automatisiert gebucht. Fremdwährungsumsätze als auch Abstimmung der Finanzbuchhaltungs-Konten werden ebenfalls unterstützt.
Amazon Pay-Konten werden derzeit nicht unterstützt, sollen aber in Zukunft supportet werden.