Neue EU-Informations- und Kennzeichnungspflichten: Pflicht-Labels für Gewährleistung und Garantie ab 27.09.2026
Mit Wirkung zum 27. September 2026 treten EU-weit neue Informations- und Kennzeichnungspflichten für Händler in Kraft. Kern der Reform sind verpflichtende standardisierte EU-Labels zur Darstellung von Gewährleistungs- und Garantieinformationen im B2C-Vertrieb. Ziel ist eine transparente, unionsweit einheitliche Verbraucherinformation vor Vertragsschluss.
Was ist neu?
-
Gewährleistungs-Label (verpflichtend): Muss bei jedem Verkauf an Verbraucher angezeigt werden. Es informiert standardisiert über die gesetzliche Mängelhaftung (regelmäßig zwei Jahre).
-
Garantie-Label (optional, wenn Garantie angeboten wird): Nur erforderlich, wenn eine freiwillige Händler- oder Herstellergarantie besteht. Enthält u. a. Dauer der Garantie, Garantiegeber, Produktbezug sowie einen QR-Code mit weiterführenden Informationen.
Gestaltung und Darstellung
-
Keine Gestaltungsfreiheit: Layout, Farben, Texte und Struktur sind verbindlich vorgegeben. Anpassungen an das Corporate Design sind unzulässig.
-
Online-Shops: Gut sichtbare Platzierung vor Abgabe der Vertragserklärung (z. B. im Produktdetail oder Checkout). Farbige Darstellung verpflichtend.
-
Stationärer Handel: Sichtbare Anbringung am Produkt oder Regal; Mindestmaße sind einzuhalten. Schwarz-Weiß-Darstellung zulässig.
Relevanz für Händler
-
Anpassungen an Shop-Systeme, Produktdaten und ggf. Marktplatz-Integrationen sind notwendig.
-
Falsche, fehlende oder abweichend gestaltete Labels bergen erhebliches Abmahnrisiko.
-
Interne Prozesse (Produktpflege, Garantieverwaltung, Kundenservice) sollten rechtzeitig geprüft und angepasst werden.
Fazit:
Die neuen EU-Vorgaben erhöhen die Transparenz im Verbraucherschutz, verschärfen jedoch die formalen Anforderungen an Händler deutlich. Eine frühzeitige technische und rechtliche Implementierungsplanung ist empfehlenswert, um Compliance-Risiken zum Stichtag 27.09.2026 zu vermeiden.Diese juristischen Nachrichten stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Weitere Informationen zu dieser neuen Gesetzgebung finden Sie hier.