Ab Dezember treten neue Regeln und Pflichten im Rahmen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft, die nicht nur Hersteller, sondern auch Händler betreffen. Die Verordnung gilt für nahezu alle Produkte, mit wenigen Ausnahmen. Shopbetreiber sollten sich frühzeitig vorbereiten, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Diese Informationen müssen Händler bereitstellen:
- Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers: Transparenz ist Pflicht. Kunden müssen jederzeit wissen, an wen sie sich wenden können.
- Produktidentifikation inkl. Abbildung: Jedes Produkt muss klar und eindeutig identifizierbar sein. Eine detaillierte Abbildung gehört dazu.
- Warnungen und Sicherheitshinweise: Diese müssen direkt auf dem Produkt oder in der Verpackung deutlich sichtbar angebracht sein.
Sicherheitsstandards und neue Herausforderungen
Die Verordnung verlangt, dass nur sichere Produkte auf dem Markt angeboten werden dürfen. Dabei sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen:
- Zusammensetzung und Verpackung: Beide müssen sicher und den geltenden Normen entsprechend sein.
- Einwirkungen auf andere Produkte: Potenzielle Wechselwirkungen müssen geprüft werden.
- Cybersicherheitsmerkmale: Besonders wichtig bei digitalen und vernetzten Produkten.
Erweiterte Pflichten für Händler
Händler könnten unter bestimmten Umständen auch Pflichten übernehmen, die normalerweise Herstellern obliegen:
- Verkauf unter eigenem Namen oder Marke: Wer Produkte unter eigener Marke anbietet, wird in der Regel als Hersteller betrachtet und muss die entsprechenden Pflichten erfüllen.
- Wesentliche Veränderungen an Produkten: Veränderungen, die die Produktsicherheit beeinflussen, führen dazu, dass der Händler als Hersteller gilt.
Handlungsbedarf für Shopbetreiber
Shopbetreiber sollten umgehend prüfen, welche der neuen Pflichten für sie relevant sind und wie diese umgesetzt werden können. Bis Dezember müssen alle erforderlichen Informationen in den Shops verfügbar sein. Insbesondere sollte geklärt werden, ob der Shopbetreiber als Hersteller im Sinne der Verordnung gilt.
Diese neuen Regelungen betreffen sowohl eigene Onlineshops als auch den Verkauf auf Marktplätzen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist essenziell, um reibungslos in die neue Rechtslage überzugehen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Die neuen Anforderungen mögen zunächst aufwendig erscheinen, doch sie bieten auch die Chance, das Vertrauen der Kunden durch erhöhte Sicherheit und Transparenz zu stärken. Händler, die sich jetzt gut vorbereiten, sind nicht nur rechtlich abgesichert, sondern positionieren sich auch als verantwortungsbewusste Anbieter im Markt.
Bei Fragen zu rechtlichen Angelegenheiten und Themen, welche Sie interessieren, wenden Sie sich an unseren Partner für Rechtsberatung Händlerbund.
