Nach intensiven Debatten wurde das EU-Lieferkettengesetz nach Plenarsitzungen vom 22. bis 26. April 2024 erfolgreich verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf ab, europäischen Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu verpflichten, um wirksam gegen Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung vorzugehen.
Das Nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland, das seit 2024 in Kraft ist und Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern betrifft, legt besonderen Wert auf die Analyse von Risiken in den Lieferketten, die Festlegung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die Einrichtung eines Beschwerdemanagements. Unternehmen sind zudem verpflichtet, transparent über ihre Aktivitäten zu berichten. Bei Nichteinhaltung sieht das Gesetz Gerichtsverfahren und Bußgelder vor, die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht werden.
Das EU-Lieferkettengesetz geht über die deutschen Regelungen hinaus und ist auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro anwendbar. Es erstreckt sich auch auf Nicht-EU-Unternehmen, sofern sie einen entsprechenden Umsatz in der EU erzielen. Die Hauptunterschiede zwischen dem EU-Gesetz und dem LkSG liegen in ihrem Geltungsbereich, den spezifischen Verantwortlichkeiten, dem Umfang der Pflichten und den Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Im Fokus des EU-Lieferkettengesetzes steht eine umfassende Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette, einschließlich direkter und indirekter Zulieferer. Unternehmen sind verpflichtet, Risikoanalysen durchzuführen und Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu dokumentieren. Sanktionen bei Verstößen können bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, ergänzt durch zivilrechtliche Haftung in Fällen von Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Das EU-Lieferkettengesetz bietet Unternehmen die Chance auf einen einheitlichen Rechtsrahmen, der Sicherheit und Transparenz schafft, sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet. Die Offenlegung der Lieferkettenpraktiken trägt zur Schaffung von Vertrauen bei, birgt jedoch auch Herausforderungen in der Komplexität der Lieferketten und potenziellen Wettbewerbsnachteilen auf internationalen Märkten für Unternehmen, die vergleichbare Gesetze nicht implementiert haben.
Diese neuen rechtlichen Rahmenbedingungen stellen für Unternehmen sowohl Chancen als auch Risiken dar, die eine sorgfältige Anpassung und Umsetzung erfordern, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
