EU-Versteuerung mit dem One-Stop-Shop
Dienstag, 22. Juni 2021

EU-Versteuerung mit dem One-Stop-Shop

Das “One-Stop-Shop”-Steuerverfahren (OSS) ist eine neu aufgelegte Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer. Wer mehr als 10.000 Euro Gesamt-Umsatz im EU-Ausland macht, sollte sich um OSS kümmern. Ab 1. Juli 2021 ist schon ab erstem Euro in jedem belieferten EU-Land die Umsatzsteuermeldung nötig, inklusive den entsprechenden Formalitäten. Damit verbunden sind steuertechnische Arbeitserleichterungen, aber auch Umstellungsarbeiten für Ihre Rechnungslegung, über die Sie Ihr Steuerberater gerne berät. Was den Änderungsbedarf im Shopsystem angeht: unten zeigen wir Ihnen, wie Sie es für OSS vorbereiten.

Was bringt OSS?

Umsatzsteuererklärungen lassen sich mit OSS in einem einzigen Vorgang zentral an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln, und nicht mehr an jedes EU-Land separat. Nutzen können das Unternehmer, die in Deutschland ansässig sind und ins EU-Ausland verkaufen.

Wer sich für das OSS-Verfahren registriert hat, kann ab 1. Juli 2021 ausgeführte und unter die Sonderregelung fallende Umsätze über das OSS melden, muss es aber nicht. Die OSS-Nutzung ist freiwillig.

Doch so komplett, wie es von Finanzbehörden dargestellt wird, sind die Verfahren nicht. B2B-Lieferungen, eigene Versand-Lager im Ausland, Lieferungen aus einem ausländischen Lager ins Inland werden zur Zeit nicht unterstützt.

In der Praxis bleibt einiges an Hand- und Mehrarbeit beim Steuerpflichtigen und seinem Steuerberater hängen. Auch, um nicht Strafen wegen versäumter Steuer-Fristen zu riskieren.

Technische Umsetzung mit Smartstore

Zum Start von OSS (One-Stop-Shop) sind Sie mit dem E-Commerce-System Smartstore hervorragend aufgestellt.

Wenn Sie am One-Stop-Shop System teilnehmen möchten oder müssen, brauchen Sie nur die folgende Umstellung im Adminbereich Ihres Smartstore-Shops vornehmen.

  • Im Adminbereich auf das Menü Konfiguration -> Regionale Einstellungen -> Steuern


  • In “Steuern” die Einstellung von „Fester Steuersatz“ in „Steuer nach Region“ ändern.


  • Zur Vorsicht noch mit der Maus auf "Steuer nach Region" fahren, auf das dann erscheinende Zahnrad klicken und auf das dann erscheinende „Konfigurieren“ klicken.

  • Im Bild “Konfigurieren - Steuer nach Region” überprüfen Sie bitte, ob auch wirklich alle erforderlichen Steuersätze für die im Shop aktivierten Länder vorhanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Steuersätze nun hinzugefügt werden. Hier ein Beispiel für aktivierte Länder Deutschland und Österreich:

Damit sind alle Einstellungen getätigt, was das Shopsystem betrifft. Also die Präsentation der Umsatzsteuersätze, und die korrekte Berechnung im Warenkorb und der Bestellbestätigung.

Hinweis: wenn Sie für das OSS die Umstellung auf "Steuer nach Region" vornehmen, sollten im Shop Nettopreise als Artikelpreise hinterlegt sein, also Preise ohne Umsatzsteuer. Das Aufaddieren der Umsatzsteuer wird dann dem Shopsystem überlassen. Für optimale Funktion dürfen die Artikelpreise nicht als Bruttopreise eingepflegt sein. Ansonsten würde der Shop von sich aus den Nettopreis der Produkte verringern, wenn aus einem Land mit höherem Steuersatz bestellt wird, z.B. Österreich mit 20 Prozent. Dementsprechend sinkt die Marge für Österreich-Verkäufe. Andererseits ist es mit hinterlegtem Nettopreis und daraus berechneter Brutto-Preisanzeige kaum möglich, gebrochene Preise für alle EU-Länder zu realisieren (Preise knapp unter einem runden Betrag, wie 9,99 EUR, 19,97 EUR und ähnliches). Wenn diese Preisstellung für Ihr Geschäftsmodell essentiell ist, bieten sich Ländershops in Form eigener Shopinstanzen an.

Wie geht es weiter?

Für die weiteren OSS-Verfahrensabläufe, die bei Ihnen außerhalb des Shopsystems stattfinden – wie Rechnungsstellung an Shopkunden oder OSS-Steuermeldung – wenden Sie sich bitte an Ihren Rechnungssoftwareanbieter und Ihren Steuerberater. Auch Organisationen wie der Händlerbund bieten Unterstützung und vermitteln spezialisierte Dienstleister, die das Thema OSS und EU-Umsatzsteuermeldung für Onlinehändler abwickeln.

Möglicherweise ist das Thema ein guter Anlass, Ihre Rechnungslegung neu zu strukturieren. Nicht jede Rechnungssoftware kann und wird OSS unterstützen. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an uns wenden.

Der Leitfaden zur Nutzung des OSS erklärt, wie Sie sich im OSS/IOSS-Portal registrieren und wie Sie dort die Umsatzsteuer eingeben und abführen. Leider ist der Leitfaden derzeit nur in englischer Sprache verfügbar. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Union und Zoll.de

Ihr Kommentar

Kommentare (1)

G
Gast | vor einem Jahr

Verunsichert es den Kunden nicht wenn ein Artikel mit 20€ (at) beworben wird und im Checkout plötzlich 20,16€ (it) oder 19,83 (de) kostet? Ist das nicht sogar rechtswidrig, jedes Land darf nicht unterschiedliche Preise haben.