Google Fonts ist ein von Google lizenzfrei zur Verfügung gestelltes Tool, das das Schriftbild von Websites bestimmt. Es kann auf einem technischen Weg so eingebunden werden, dass Google von der IP des Websurfers erfährt. Dies ist datenschutzrechtlich nicht unbedenklich und wurde dieses Jahr Gegenstand von Abmahnaktivitäten.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin liefen Durchsuchungen in mehreren Städten. Der Grund: Verdacht auf Abmahnbetrug und Erpressung in über 2.000 Fällen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Privatpersonen und Kleingewerbetreibende, die "Google Fonts" auf ihren Shops und Homepages verwenden, per Anwaltsschreiben unberechtigt abgemahnt zu haben. Sie sollen gewusst haben, dass ihre behaupteten Schmerzensgeldforderungen nicht bestanden und dass für die Angeschriebenen kein Anlass für einen entsprechenden Vergleich bestanden hätte.
Die Schlinge um das Geschäftsmodell der Google-Fonts-Abmahnungen zieht sich neben strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen der Google-Fonts-Abmahnanwälte nun auch aus zivilrechtlicher Sicht zu.
Dies deute umso mehr darauf hin, dass es dem Abmahner nicht in erster Linie um die Unterlassung weiterer Verstöße gegen das Datenschutzrecht, sondern um die Erzielung von Einnahmen gegangen sei. Für ein im Vordergrund stehendes Interesse an der Erzielung von Einnahmen spreche auch, dass der Abmahnende überwiegend keine weiteren Maßnahmen ergriffen habe. Es sei nicht einzusehen, warum nicht zumindest gegen einen Teil der Angeschriebenen, die den Vergleichsbetrag nach Ablauf der gesetzten Frist nicht bezahlt hätten, Klage erhoben worden sei.
