OLG Hamm: Verantwortung von Unternehmen für KI-Chatbots
Das OLG Hamm stellt klar: Unternehmen tragen die Verantwortung für Aussagen ihrer KI-Chatbots, wenn diese auf der eigenen Website im Kundenkontakt eingesetzt werden. Im konkreten Fall hatte der Bot einer Klinik falsche Angaben zu ärztlichen Qualifikationen gemacht. Das Gericht wertete die Antworten als Teil der Unternehmenskommunikation – unabhängig davon, ob sie von Menschen oder automatisiert erzeugt wurden.
Das Urteil schafft keine völlig neue Haftung, überträgt aber bekannte Regeln auf generative KI. Für Händler und andere Unternehmen heißt das vor allem: Rechtlich sensible Informationen dürfen nicht unkontrolliert entstehen.
Rechtlich sensible Informationen im KI-Kundenkontakt
Besonders relevant sind Aussagen zu:
- Produkteigenschaften
- Zertifizierungen
- Sicherheit
- Garantie
- Lieferzeiten
- Widerruf
Solche Inhalte müssen zuverlässig geprüft und gesteuert werden, da fehlerhafte Antworten unmittelbare rechtliche Folgen haben können.
Anforderungen an KI-Beratung im Handel
Gefragt sind geprüfte Wissensdatenbanken, klar begrenzte Antwortbereiche, menschliche Eskalationswege und laufendes Monitoring. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass der Chatbot innerhalb eines definierten und kontrollierten Rahmens bleibt.
Das Urteil ist daher kein Verbot von KI-Beratung, sondern ein Auftrag zur Professionalisierung: Chatbots müssen wie jeder andere Kommunikationskanal gesteuert, geprüft und dokumentiert werden.
Quelle und Einordnung
Quelle: Dominik Grollmann, „OLG-Urteil zu KI-Chatbots: Warum Retailer ihre KI-Beratung stärker kontrollieren müssen“, neuhandeln.de, 15.06.2026.
