LG Berlin: Bestätigungs-E-Mail nach Kontoerstellung kann unzulässige Werbung sein
LG Berlin: Bestätigungs-E-Mail nach Kontoerstellung kann unzulässige Werbung sein
Freitag, 13. Juni 2025 Smartstore

LG Berlin: Bestätigungs-E-Mail nach Kontoerstellung kann unzulässige Werbung sein

LG Berlin: „E-Mail nach Kundenkonto-Erstellung ist unzulässige Werbung“ (Az. 102 O 61/24)

Ursache
Ein Online-Shop versendete nach einer Registrierung automatisch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink und dem Hinweis, dass man per Klick später Werbung erhalten könnte – allerdings ohne klare Opt‑in‑Erlaubnis. Kurz darauf erhielt der Nutzer Werbemails.

Entscheidung
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass bereits die Bestätigungs-E-Mail als unzulässige Werbung gilt – ein ausdrückliches Opt‑in sei zwingend erforderlich. Eine bloße Registrierung reicht nicht aus, um zum Versand von Newslettern zu legitimieren.

Rechtlicher Hintergrund
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sind Werbemails nur mit vorheriger, eindeutiger Einwilligung erlaubt. Eine einfache Registrierung ohne separate Zustimmung genügt dafür nicht. Automatisierte Nachrichten dieser Art sind daher wettbewerbswidrig.

Praxis-Tipp
Betriebe sollten bei Konto-Registrierungen sicherstellen, dass:

  • das Opt‑in für Werbung klar getrennt, aktiv und verständlich formuliert ist,

  • keine werblichen Aussagen oder Slogans in Bestätigungs-E-Mails enthalten sind,

  • das Double-Opt‑in-Verfahren ohne werbliche Inhalte im Bestätigungsschreiben erfolgt.


Fazit für Händler

Die Entscheidung stellt klar: Ohne explizite Zustimmung ist Werbung per E-Mail nach Konto-Registrierung unzulässig – und rechtlich riskant. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Opt‑in‑Prozesse zu prüfen und nötigenfalls nachzubessern.

Weitere Informationen zum Urteil finden Sie hier: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/urteile-entscheidungen/e-mail-kundenkonto-erstellung-unzulaessige-werbung


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