LG Berlin: „E-Mail nach Kundenkonto-Erstellung ist unzulässige Werbung“ (Az. 102 O 61/24)
Ursache
Ein Online-Shop versendete nach einer Registrierung automatisch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink und dem Hinweis, dass man per Klick später Werbung erhalten könnte – allerdings ohne klare Opt‑in‑Erlaubnis. Kurz darauf erhielt der Nutzer Werbemails.
Entscheidung
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass bereits die Bestätigungs-E-Mail als unzulässige Werbung gilt – ein ausdrückliches Opt‑in sei zwingend erforderlich. Eine bloße Registrierung reicht nicht aus, um zum Versand von Newslettern zu legitimieren.
Rechtlicher Hintergrund
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sind Werbemails nur mit vorheriger, eindeutiger Einwilligung erlaubt. Eine einfache Registrierung ohne separate Zustimmung genügt dafür nicht. Automatisierte Nachrichten dieser Art sind daher wettbewerbswidrig.
Praxis-Tipp
Betriebe sollten bei Konto-Registrierungen sicherstellen, dass:
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das Opt‑in für Werbung klar getrennt, aktiv und verständlich formuliert ist,
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keine werblichen Aussagen oder Slogans in Bestätigungs-E-Mails enthalten sind,
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das Double-Opt‑in-Verfahren ohne werbliche Inhalte im Bestätigungsschreiben erfolgt.
Fazit für Händler
Die Entscheidung stellt klar: Ohne explizite Zustimmung ist Werbung per E-Mail nach Konto-Registrierung unzulässig – und rechtlich riskant. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Opt‑in‑Prozesse zu prüfen und nötigenfalls nachzubessern.
Weitere Informationen zum Urteil finden Sie hier: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/urteile-entscheidungen/e-mail-kundenkonto-erstellung-unzulaessige-werbung
