LG Frankenthal: Verfasser von negativen Online-Bewertungen müssen nun ihre Behauptungen belegen
LG Frankenthal: Verfasser von negativen Online-Bewertungen müssen nun ihre Behauptungen belegen
Samstag, 18. November 2023 Smartstore

LG Frankenthal: Verfasser von negativen Online-Bewertungen müssen nun ihre Behauptungen belegen

In der heutigen digitalen Ära gewinnen Online-Bewertungen eine immer größere Bedeutung für Unternehmen. Sie dienen als eine Art virtuelles Aushängeschild und können maßgeblich dazu beitragen, das Interesse potenzieller Kunden zu wecken. Es ist daher verständlich, dass Unternehmen besonderen Wert darauf legen, positive Rezensionen zu sammeln und zugleich unseriöse sowie unwahre Negativbewertungen zu verhindern, um mögliche Reputationsschäden zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Frankenthal in einem Urteil vom 22. Mai 2023 (Az. 6 O 18/23) eine wegweisende Entscheidung getroffen. Es geht darum, dass Verfasser von negativen Online-Bewertungen, insbesondere wenn diese die Integrität eines Unternehmens infrage stellen, im Zweifelsfall den Wahrheitsgehalt ihrer Behauptungen nachweisen müssen. Sollte ihnen dieser Nachweis nicht gelingen, kann das betroffene Unternehmen verlangen, dass die fragliche Bewertung entfernt wird.

Der Fall, der zu diesem bedeutenden Urteil geführt hat, dreht sich um ein Umzugsunternehmen und einen Kunden, der seine Dienste in Anspruch genommen hatte. Nach einigen Monaten veröffentlichte der Kunde eine äußerst negative Google-Bewertung, bei der er dem Unternehmen lediglich einen von fünf möglichen Sternen gab. In seiner Bewertung behauptete er, dass ein Möbelstück während des Transports beschädigt wurde und ihm eine nachträgliche Reparatur versprochen wurde, die jedoch nie durchgeführt wurde.

Der Kläger, der Inhaber des Umzugsunternehmens, bestritt energisch die Vorwürfe des Kunden. Er behauptete, dass seine Mitarbeiter keinen Schaden verursacht hätten und dass er niemals zugesagt habe, den behaupteten Schaden zu reparieren.

Das Landgericht Frankenthal entschied schließlich zugunsten des Klägers, indem es feststellte, dass Personen, die in einer Bewertung negative Tatsachen über ein Unternehmen äußern, im Zweifelsfall diese Behauptungen belegen müssen. Falls dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, hat das betroffene Unternehmen das Recht, die Entfernung der fraglichen Bewertung zu fordern.

Diese Entscheidung des LG Frankenthal sendet ein klares Signal an alle, die Online-Bewertungen verfassen. Es unterstreicht die Bedeutung von wahrheitsgemäßen und fundierten Aussagen in solchen Rezensionen und stellt sicher, dass Unternehmen vor ungerechtfertigten Rufschädigungen geschützt werden.

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