Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Dienstag, 8. Oktober 2024 Smartstore

Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG und bringt ab dem 13. Dezember 2024 umfassende Änderungen im Produktsicherheitsrecht. Betroffen sind vor allem Hersteller, Händler und Importeure von Verbraucherprodukten, die ab diesem Datum sicherstellen müssen, dass ihre Produkte den neuen Vorschriften entsprechen. 

Die GPSR fordert insbesondere eine gründliche Risikobewertung und erweiterte Informationspflichten. Dazu gehört, dass Produktinformationen wie Name und Kontakt des Herstellers sowie eine klare Produktidentifikation direkt im Angebot verfügbar sein müssen. Diese Regelung gilt sowohl für B2B- als auch für B2C-Geschäfte und betrifft alle Produkte, die nicht bereits spezifisch durch andere EU-Normen reguliert sind. Auch bei regulierten Produkten sind die neuen Fernabsatzvorschriften zu beachten. Ziel ist es, einen einheitlichen Sicherheitsstandard für alle Produkte in der EU zu gewährleisten.

Für detaillierte Informationen zur GPSR besuchen Sie bitte die folgende Seite: [Produktsicherheitsverordnung](https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung).

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