Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Was Händler ab Dezember 2024 zwingend beachten müssen

Mit der Generellen EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR, VO (EU) 2023/988) ist am 13. Dezember 2024 ein neues, unmittelbar geltendes Regelwerk in Kraft getreten, das das europäische Produktsicherheitsrecht grundlegend neu ordnet. Die GPSR ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und verfolgt das Ziel, einheitliche, verbindliche Sicherheitsstandards für Verbraucherprodukte im gesamten EU-Binnenmarkt zu schaffen.

Betroffen sind insbesondere Hersteller, Händler, Importeure, Bevollmächtigte sowie Online-Marktplatzbetreiber, die ab diesem Stichtag sicherstellen müssen, dass sämtliche von ihnen bereitgestellten Produkte den erweiterten Anforderungen der Verordnung entsprechen.


Warum die GPSR von zentraler Bedeutung ist

Die Bedeutung der GPSR ergibt sich vor allem aus ihrer Rechtsform und Reichweite:

  • Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzungsgesetze.

  • Sie erfasst nahezu alle Verbraucherprodukte, unabhängig davon, ob diese neu, gebraucht oder wiederaufbereitet sind.

  • Sie schließt gezielt bestehende Regelungslücken – insbesondere im Onlinehandel und bei nicht harmonisierten Produkten.

Ziel ist es, Verbraucher besser vor unsicheren Produkten zu schützen, Risiken früher zu erkennen und gefährliche Produkte schneller vom Markt zu nehmen. Gleichzeitig stärkt die Verordnung die Marktüberwachung und schafft ein einheitliches Compliance-Niveau innerhalb der EU.


Warum Händler zur Umsetzung verpflichtet sind

Ein weitverbreiteter Irrtum besteht darin, dass Produktsicherheit ausschließlich Aufgabe der Hersteller sei. Die GPSR stellt jedoch klar, dass auch Händler eigenständige Verantwortung tragen, sobald sie Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen oder anbieten.

Händler gelten ausdrücklich als Wirtschaftsakteure und sind unter anderem verpflichtet:

  • zu prüfen, ob ein Produkt offensichtlich unsicher ist,

  • sicherzustellen, dass verpflichtende Produktinformationen korrekt und vollständig bereitgestellt werden,

  • bei Kenntnis von Risiken unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, etwa durch Information der Behörden oder Rücknahme von Produkten.

Diese Pflichten bestehen unabhängig davon, ob das Produkt durch spezielle EU-Harmonisierungsrechtsakte geregelt ist oder nicht.


Zentrale Neuerungen der GPSR im Überblick
1. Erweiterte Informationspflichten

Produkte müssen eindeutig identifizierbar sein. Dazu zählen u. a.:

  • Name und Kontaktangaben des Herstellers oder des EU-Bevollmächtigten

  • klare Produktkennzeichnung (z. B. Modell-, Serien- oder Chargennummer)

  • sicherheitsrelevante Hinweise und Warnungen

Diese Informationen müssen bereits im Online-Angebot selbst verfügbar sein – eine bloße Verlinkung auf externe Dokumente ist regelmäßig nicht ausreichend.

2. Besondere Regeln für den Fernabsatz

Die GPSR trägt dem Onlinehandel ausdrücklich Rechnung. Für B2C- und auch B2B-Fernabsatzgeschäfte gelten erhöhte Transparenzanforderungen, insbesondere in Bezug auf Produktidentifikation und Sicherheitsinformationen.

3. Risikobewertung und Dokumentation

Hersteller müssen eine systematische Risikoanalyse durchführen und dokumentieren. Händler sind zwar nicht zur Erstellung dieser Analyse verpflichtet, müssen jedoch sicherstellen, dass entsprechende Informationen vorliegen und plausibel sind.


Rechtsprechung und Vollzug: Aktueller Stand

Da die GPSR erst seit Dezember 2024 angewendet wird, existiert derzeit noch keine gefestigte Rechtsprechung zur Auslegung einzelner Vorschriften. Gleichwohl ist bereits erkennbar, dass die Marktüberwachungsbehörden ihre Kontrollen intensivieren.

Insbesondere folgende Entwicklungen sind relevant:

  • verstärkte Kontrollen im Onlinehandel,

  • zunehmende Bedeutung formaler Informationspflichten als Prüfmaßstab,

  • steigendes Abmahnrisiko bei unvollständigen oder fehlenden Herstellerangaben.

Für Händler bedeutet dies: fehlende technische Umsetzung wird nicht als Entschuldigung akzeptiert.


Technische Umsetzung der GPSR im Onlinehandel

Die gesetzlichen Anforderungen der GPSR sind in vielen Shopsystemen nicht ohne Weiteres abbildbar, da sie strukturierte Produktdaten, differenzierte Verantwortlichkeiten und eine konsistente Darstellung im Frontend erfordern.

Vor diesem Hintergrund hat Smartstore ein spezielles GPSR-Plug-in für seine E-Commerce-Software entwickelt. Ziel ist es, Händlern die technisch saubere und nachvollziehbare Umsetzung der regulatorischen Pflichten zu ermöglichen.

Funktionale Schwerpunkte des Plug-ins

Das Plug-in unterstützt unter anderem:

  • die strukturierte Erfassung von Hersteller- und Kontaktangaben,

  • die eindeutige Produktidentifikation gemäß GPSR,

  • die rechtskonforme Anzeige sicherheitsrelevanter Informationen im Online-Angebot,

  • die differenzierte Behandlung regulierter und nicht regulierter Produkte.

Damit schafft das Plug-in die notwendige technische Grundlage, um GPSR-Pflichten systematisch und skalierbar umzusetzen.

Wichtig ist jedoch die klare Abgrenzung:
Das Plug-in ersetzt keine rechtliche Bewertung oder Risikoanalyse, sondern unterstützt ausschließlich bei der ordnungsgemäßen Darstellung und Verwaltung der gesetzlich geforderten Informationen.

Diese juristischen Nachrichten stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.