Neue EU-Verpackungsverordnung: Handel muss sich auf strengere Anforderungen einstellen

Ab dem 12. August 2026 wird die neue EU-Verpackungsverordnung grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten angewendet. Die sogenannte PPWR verschärft schrittweise die Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Kennzeichnung und Wiederverwendung von Verpackungen. Für Händler, Hersteller und Onlineanbieter steigt damit der Handlungsdruck.

Mit der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, offiziell Verordnung (EU) 2025/40, will die Europäische Union Verpackungsmüll reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beschleunigen. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie gilt die PPWR unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Eine separate Umsetzung in nationales Recht ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Betroffen sind nahezu sämtliche Verpackungsarten. Dazu gehören Produkt- und Verkaufsverpackungen ebenso wie Versandkartons, Umverpackungen, Tragetaschen, Serviceverpackungen und To-go-Lösungen. Besondere Relevanz hat die Verordnung für Unternehmen mit Eigenmarken, für Importeure, den grenzüberschreitenden Onlinehandel sowie für Händler, die eigene Versand- oder Serviceverpackungen einsetzen.

Neue Vorgaben werden schrittweise eingeführt

Die PPWR sieht unter anderem strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen vor. Ab 2030 sollen Verpackungen anhand europaweit harmonisierter Kriterien bewertet werden.

Verpackungen, die die vorgeschriebenen Recyclingklassen nicht erreichen, dürfen perspektivisch nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Für bestimmte Kunststoffverpackungen werden zudem Mindestanteile an recyceltem Material eingeführt. Gleichzeitig sollen unnötige Verpackungen und übermäßiger Materialeinsatz reduziert werden.

Im Onlinehandel rücken damit insbesondere überdimensionierte Kartons, große Leerräume und vermeidbares Füllmaterial in den Fokus.

Weitere Regelungen betreffen:

  • die Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien
  • Vorgaben für Mehrweg- und Rücknahmesysteme
  • Nachfüllsysteme

Da zahlreiche Detailanforderungen erst zu späteren Zeitpunkten greifen oder noch konkretisiert werden, müssen Unternehmen die weitere regulatorische Entwicklung kontinuierlich beobachten.

Verpackungsdaten gewinnen an Bedeutung

Für Händler ist die PPWR nicht allein eine Frage der Verpackungsgestaltung. Unternehmen müssen künftig genauer dokumentieren können, aus welchen Materialien ihre Verpackungen bestehen, wie hoch deren Gewicht ist, ob Rezyklate eingesetzt werden und wie die Recyclingfähigkeit bewertet wird.

Damit wird Verpackungsmanagement zunehmend zu einer Daten- und Compliance-Aufgabe.

Besonders bei Eigenmarken, Importprodukten und individuell gebrandeten Verpackungen sollte frühzeitig geklärt werden, welches Unternehmen rechtlich als Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer verantwortlich ist.

Unternehmen sollten ihre Bestände jetzt prüfen

Als erster Schritt empfiehlt sich eine vollständige Bestandsaufnahme aller eingesetzten Verpackungen. Dabei sollten Unternehmen neben Produktverpackungen auch Versandmaterial, Etiketten, Füllmaterial, Tragetaschen und Serviceverpackungen berücksichtigen.

Anschließend gilt es, Lieferanten einzubinden und belastbare Informationen zu Materialien, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und möglichen Alternativen einzufordern.

Auch kleinere Kartonformate, der Verzicht auf unnötige Umverpackungen und der verstärkte Einsatz von Monomaterialien können geprüft werden.

Obwohl viele konkrete Pflichten erst schrittweise wirksam werden, sollten Händler die Vorbereitung nicht aufschieben. Verpackungen haben lange Entwicklungs-, Beschaffungs- und Umstellungszyklen. Wer erst kurz vor dem Inkrafttreten einzelner Anforderungen reagiert, riskiert höhere Kosten, Lieferengpässe und nicht konforme Verpackungsbestände.

Die PPWR macht Verpackungen damit vom operativen Beschaffungsthema zu einer strategischen Aufgabe.

Neben Nachhaltigkeit und Produktschutz werden künftig auch regulatorische Konformität, Datenqualität und Lieferantentransparenz zu entscheidenden Auswahlkriterien.

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