Eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf bestätigt eine einstweilige Verfügung gegen gefälschte Kundenbewertungen und verschärft die Haftungsregeln für Unternehmen. Ein aktueller Beitrag von LHR Rechtsanwälte fasst die wichtigsten Punkte zusammen:
- Falsche Bewertungen als Wettbewerbsverstoß
- Gericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen gefälschte Kundenbewertungen
- Unternehmen haften für veröffentlichte Bewertungen, auch wenn diese von Dritten stammen
Das Gericht betont die Bedeutung des Verbraucherschutzes und verweist auf bestehende Gesetze, die Verbraucher vor irreführenden oder ungeprüften Bewertungen schützen sollen. Von Unternehmen wird erwartet, dass sie die Authentizität von Bewertungen sicherstellen und im Zweifelsfall deutlich machen, ob eine Überprüfung stattgefunden hat.
Diese Entscheidung sollte Unternehmen dazu veranlassen, ihre Prozesse im Umgang mit Kundenbewertungen zu überdenken und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Haftungsansprüchen zu minimieren.
