Freitag, 28. März 2025 Smartstore

Online-Händler nicht verpflichtet, Versanddienstleister im Shop anzugeben


In Deutschland besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung für Online-Händler, den konkreten Versanddienstleister in ihrem Shop zu benennen. Weder das Postgesetz noch andere e-commerce-relevante Vorschriften enthalten eine solche Vorgabe. Dies bedeutet, dass Händler frei entscheiden können, ob sie den Versanddienstleister vorab nennen möchten oder nicht.

Dennoch kann die Angabe des Versanddienstleisters aus Kundensicht vorteilhaft sein, da viele Käufer es schätzen, vorab zu wissen, mit welchem Dienstleister ihre Bestellung geliefert wird. Dies fördert die Transparenz und kann das Vertrauen der Kunden stärken. Sollte sich ein Online-Händler dazu entscheiden, einen bestimmten Versanddienstleister zu nennen, ist es wichtig, dass dieser auch tatsächlich für den Versand genutzt wird. Andernfalls könnte dies als irreführende Werbung gewertet werden und zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Neben der optionalen Angabe des Versanddienstleisters gibt es jedoch einige Pflichtangaben, die Online-Händler bereitstellen müssen:

  1. Lieferzeiten: Klare Angaben zur voraussichtlichen Lieferzeit sind erforderlich, beispielsweise "Lieferzeit: 2–4 Werktage".

  2. Versandkosten: Transparente Informationen zu den Versandkosten, einschließlich eventueller Zuschläge für bestimmte Lieferarten oder -regionen, müssen angegeben werden.

  3. Rücksendeinformationen: Hinweise zum Widerrufsrecht, zur Rücksendefrist und dazu, wer die Kosten der Rücksendung trägt, sind verpflichtend.

Zusätzlich sollten Händler darauf achten, dass die verwendeten Versanddienstleister im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind. Seit dem Inkrafttreten des Postrechtsmodernisierungsgesetzes dürfen Postdienstleistungen nur noch von registrierten Anbietern erbracht werden.

Zusammenfassend sind Online-Händler nicht verpflichtet, den Versanddienstleister in ihrem Shop anzugeben. Sollten sie sich jedoch dafür entscheiden, ist auf die korrekte Umsetzung zu achten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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