Montag, 22. Dezember 2025 Smartstore

Online-Käufe: Bundestag macht Widerrufsbutton für Shops zur Pflicht

Online-Käufe: Bundestag macht Widerrufsbutton für Shops zur Pflicht

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Online-Händler verpflichtet, einen gut sichtbaren Widerrufsbutton in ihren Shops und Apps zu integrieren. Damit soll der Widerruf von Online-Käufen für Verbraucher künftig so einfach werden wie der Vertragsabschluss selbst.


Was beschlossen wurde
  • Händler müssen künftig eine klar gekennzeichnete Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“ bereitstellen, über die der Widerruf mit wenigen Klicks möglich ist.
  • Der Button muss während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist leicht zugänglich und optisch hervorgehoben auf der Benutzeroberfläche platziert sein.​
  • Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und wurde mit deutlicher Mehrheit im Bundestag angenommen.
Ab wann gilt die Pflicht?
  • Spätestens ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, eine digitale Widerrufsfunktion anbieten.​
  • Die Pflicht gilt EU-weit und umfasst nahezu alle B2C-Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen, digitale Inhalte und viele Finanzprodukte.
  • Details der Umsetzung erfolgen im deutschen Recht insbesondere über den neuen § 356a BGB.
Wer ist betroffen?
  • Betroffen sind Online-Shops, Plattformbetreiber, Abo- und Streamingdienste sowie Vermittler von Finanzprodukten, sofern sie Verträge mit Verbrauchern über eine Online-Oberfläche schließen.​
  • Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz; auch kleinere Händler und Nischen-Shops müssen den Button integrieren.
  • Ausnahmen greifen dort, wo gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht, etwa bei bestimmten Reiseleistungen oder stark personalisierten Produkten.
Wie muss der Button funktionieren?
  • Vorgesehen ist ein zweistufiger Prozess mit Schaltflächen wie „Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“, um Fehlklicks zu vermeiden.​
  • Nach Absenden muss der Unternehmer den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) bestätigen.​
  • Viele Fachstellen empfehlen, den Button dauerhaft im Kundenkonto bzw. Bestellübersicht einzublenden, um Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit zu kombinieren.​
Folgen für den E-Commerce
  • Händler müssen ihre UX, Checkout-Strecken und Kundenkonten technisch und rechtlich anpassen, inklusive AGB, Widerrufsbelehrung und Systemlogik.
  • Verbände und Kanzleien warnen vor Abmahnrisiken und möglichen Bußgeldern, wenn Button, Beschriftung oder Prozess nicht richtlinienkonform ausgestaltet sind.datenbank.​
  • Für Verbraucher dürfte der Widerruf deutlich leichter und transparenter werden, was tendenziell mehr Widerrufe, aber auch höheres Vertrauen in Online-Shops erwarten lässt.

Hinweis für Smartstore-Nutzer: Die gesetzlich geforderte Widerrufsfunktion wird in den kommenden Smartstore-Versionen selbstverständlich standardmäßig berücksichtigt und technisch so umgesetzt, dass Shopbetreiber die neuen Vorgaben ab Juni 2026 rechtssicher und komfortabel erfüllen können.

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