Online-Käufe: Bundestag macht Widerrufsbutton für Shops zur Pflicht
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Online-Händler verpflichtet, einen gut sichtbaren Widerrufsbutton in ihren Shops und Apps zu integrieren. Damit soll der Widerruf von Online-Käufen für Verbraucher künftig so einfach werden wie der Vertragsabschluss selbst.
Was beschlossen wurde
- Händler müssen künftig eine klar gekennzeichnete Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“ bereitstellen, über die der Widerruf mit wenigen Klicks möglich ist.
- Der Button muss während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist leicht zugänglich und optisch hervorgehoben auf der Benutzeroberfläche platziert sein.
- Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und wurde mit deutlicher Mehrheit im Bundestag angenommen.
Ab wann gilt die Pflicht?
- Spätestens ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, eine digitale Widerrufsfunktion anbieten.
- Die Pflicht gilt EU-weit und umfasst nahezu alle B2C-Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen, digitale Inhalte und viele Finanzprodukte.
- Details der Umsetzung erfolgen im deutschen Recht insbesondere über den neuen § 356a BGB.
Wer ist betroffen?
- Betroffen sind Online-Shops, Plattformbetreiber, Abo- und Streamingdienste sowie Vermittler von Finanzprodukten, sofern sie Verträge mit Verbrauchern über eine Online-Oberfläche schließen.
- Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz; auch kleinere Händler und Nischen-Shops müssen den Button integrieren.
- Ausnahmen greifen dort, wo gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht, etwa bei bestimmten Reiseleistungen oder stark personalisierten Produkten.
Wie muss der Button funktionieren?
- Vorgesehen ist ein zweistufiger Prozess mit Schaltflächen wie „Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“, um Fehlklicks zu vermeiden.
- Nach Absenden muss der Unternehmer den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) bestätigen.
- Viele Fachstellen empfehlen, den Button dauerhaft im Kundenkonto bzw. Bestellübersicht einzublenden, um Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit zu kombinieren.
Folgen für den E-Commerce
- Händler müssen ihre UX, Checkout-Strecken und Kundenkonten technisch und rechtlich anpassen, inklusive AGB, Widerrufsbelehrung und Systemlogik.
- Verbände und Kanzleien warnen vor Abmahnrisiken und möglichen Bußgeldern, wenn Button, Beschriftung oder Prozess nicht richtlinienkonform ausgestaltet sind.datenbank.
- Für Verbraucher dürfte der Widerruf deutlich leichter und transparenter werden, was tendenziell mehr Widerrufe, aber auch höheres Vertrauen in Online-Shops erwarten lässt.
Hinweis für Smartstore-Nutzer: Die gesetzlich geforderte Widerrufsfunktion wird in den kommenden Smartstore-Versionen selbstverständlich standardmäßig berücksichtigt und technisch so umgesetzt, dass Shopbetreiber die neuen Vorgaben ab Juni 2026 rechtssicher und komfortabel erfüllen können.