Online-Käufe: Bundestag macht Widerrufsbutton für Shops zur Pflicht

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Online-Händler verpflichtet, einen gut sichtbaren Widerrufsbutton in ihren Shops und Apps zu integrieren. Damit soll der Widerruf von Online-Käufen für Verbraucher künftig so einfach werden wie der Vertragsabschluss selbst.

Was beschlossen wurde

  • Händler müssen künftig eine klar gekennzeichnete Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“ bereitstellen, über die der Widerruf mit wenigen Klicks möglich ist.
  • Der Button muss während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist leicht zugänglich und optisch hervorgehoben auf der Benutzeroberfläche platziert sein.
  • Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und wurde mit deutlicher Mehrheit im Bundestag angenommen.

Ab wann gilt die Pflicht?

  • Spätestens ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, eine digitale Widerrufsfunktion anbieten.
  • Die Pflicht gilt EU-weit und umfasst nahezu alle B2C-Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen, digitale Inhalte und viele Finanzprodukte.
  • Details der Umsetzung erfolgen im deutschen Recht insbesondere über den neuen § 356a BGB.

Wer ist betroffen?

  • Betroffen sind Online-Shops, Plattformbetreiber, Abo- und Streamingdienste sowie Vermittler von Finanzprodukten, sofern sie Verträge mit Verbrauchern über eine Online-Oberfläche schließen.
  • Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz; auch kleinere Händler und Nischen-Shops müssen den Button integrieren.
  • Ausnahmen greifen dort, wo gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht, etwa bei bestimmten Reiseleistungen oder stark personalisierten Produkten.

Wie muss der Button funktionieren?

  • Vorgesehen ist ein zweistufiger Prozess mit Schaltflächen wie „Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“, um Fehlklicks zu vermeiden.
  • Nach Absenden muss der Unternehmer den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) bestätigen.
  • Viele Fachstellen empfehlen, den Button dauerhaft im Kundenkonto bzw. Bestellübersicht einzublenden, um Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit zu kombinieren.

Folgen für den E-Commerce

  • Händler müssen ihre UX, Checkout-Strecken und Kundenkonten technisch und rechtlich anpassen, inklusive AGB, Widerrufsbelehrung und Systemlogik.
  • Verbände und Kanzleien warnen vor Abmahnrisiken und möglichen Bußgeldern, wenn Button, Beschriftung oder Prozess nicht richtlinienkonform ausgestaltet sind.datenbank.
  • Für Verbraucher dürfte der Widerruf deutlich leichter und transparenter werden, was tendenziell mehr Widerrufe, aber auch höheres Vertrauen in Online-Shops erwarten lässt.

Hinweis für Smartstore-Nutzer: Die gesetzlich geforderte Widerrufsfunktion wird in den kommenden Smartstore-Versionen selbstverständlich standardmäßig berücksichtigt und technisch so umgesetzt, dass Shopbetreiber die neuen Vorgaben ab Juni 2026 rechtssicher und komfortabel erfüllen können.

Diese juristischen Nachrichten stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Weitere Informationen zu dieser neuen Gesetzgebung finden Sie hier.