EU-Gewährleistungs- und Garantielabel im Online-Shop: Pflicht ab 27. September 2026

Einleitung: Warum das Gewährleistungs- und Garantielabel im Onlinehandel wichtig ist

Wer online verkauft, kennt das Grundproblem: Kundinnen und Kunden verwechseln oft gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie – oder gehen davon aus, dass “Garantie” immer automatisch gilt. Das führt zu Rückfragen, Missverständnissen und im schlimmsten Fall zu Streitfällen. Genau hier setzt die EU mit einem neuen, europaweit einheitlichen Hinweis- und Kennzeichnungssystem an: Verbraucher sollen standardisiert, klar und vergleichbar informiert werden – direkt dort, wo die Kaufentscheidung fällt. (European Commission)

Für Händler ist das nicht nur “noch ein Label”, sondern eine Chance: Weniger Missverständnisse, mehr Vertrauen – und vor allem Rechtssicherheit, weil die Darstellung nicht mehr frei “interpretiert” werden muss, sondern verbindlich vorgegeben ist. (EUR-Lex)


Neue gesetzliche Pflicht ab dem 27. September 2026

Ab dem 27. September 2026 gelten im EU-Onlinehandel neue Informationspflichten rund um Gewährleistung und Garantien. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, die Design und Inhalt von zwei standardisierten Elementen festlegt: 

  • Harmonised Notice (Legal warranty notice): der standardisierte Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung.

  • Harmonised Label (Durability guarantee label): das standardisierte Garantielabel für eine spezielle Art freiwilliger Herstellergarantie, nämlich die kostenlose Haltbarkeitsgarantie

Besonders wichtig: Das EU-Garantielabel wird verbindlich, wenn ein Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie gewährt, die

  • das gesamte Produkt umfasst und

  • länger als zwei Jahre läuft.

Und: Design, Farbgebung und Darstellung sind strikt vorgegeben und dürfen nicht “kreativ angepasst” werden. Genau das macht es zwar verbindlich – aber auch fair und vergleichbar. 

Betroffen sind praktisch alle Shops, die im B2C- oder B2B-Umfeld (mit Verbrauchern als Zielgruppe) Waren, Dienstleistungen, digitale Inhalte oder Abonnements online anbieten – und ebenso Händler, die ihre Produkte zusätzlich über Marktplätze listen. Bei fehlender oder fehlerhafter Umsetzung drohen je nach Land und Fallkonstellation Abmahnungen oder behördliche Maßnahmen – kurz: unnötiges Risiko. (IT-Recht Kanzlei)


Welche Herausforderungen haben Händler bisher?

Bis heute läuft die Information zu Gewährleistung und Garantie häufig so:

  • Die Gewährleistung steht irgendwo in den AGB oder im Footer (also: kaum sichtbar).

  • Garantien werden teils als Werbeversprechen kommuniziert, ohne klar zu trennen, was gesetzlich gilt und was freiwillig ist.

  • Auf Marktplätzen fehlen oft strukturierte Angaben – oder sie sind je Plattform anders zu pflegen.

  • In mehrsprachigen Shops ist die Formulierung uneinheitlich oder inkonsistent.

Das Ergebnis: Kunden sind unsicher (“Habe ich 1 Jahr? 2 Jahre? Gilt das überall?”), Support-Teams werden belastet und Händler riskieren, dass die Kommunikation rechtlich angreifbar ist. Die EU-Vorgabe nimmt hier bewusst die Varianz raus: gleiche Darstellung, gleiche Kernaussagen, gleiche Verständlichkeit.


Vorteile für Shopbetreiber

1) Mehr Rechtssicherheit
Wenn ein Hinweis standardisiert ist, sinkt das Risiko, versehentlich unvollständig oder missverständlich zu informieren. Händler müssen nicht mehr “raten”, wie die Information am besten aussieht – sie ist klar definiert. 

2) Klarere Prozesse im Alltag
Ein gutes System trennt sauber zwischen:

  • gesetzlicher Gewährleistung (immer relevant) und

  • freiwilliger Haltbarkeitsgarantie (nur bei bestimmten Produkten).

Das hilft im Kundenservice, bei Reklamationen und bei der internen Abstimmung mit Herstellern: “Gibt es eine Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre – ja oder nein?” ist dann eine klare Produktinfo statt Bauchgefühl.

3) Bessere Nutzererfahrung
Für Kunden ist es angenehm, wenn Informationen schnell auffindbar sind – ohne “Kleingedruckt-Suche”. Ein gut sichtbarer Hinweis auf der Produktseite schafft Vertrauen und kann Kaufabbrüche reduzieren, weil Fragen früh beantwortet werden. (IFH KÖLN)

4) Einheitlich über Shop und Marktplätze
Viele Händler verkaufen nicht nur im eigenen Shop, sondern auch über Marktplätze. Dafür müssen die relevanten Informationen sauber am Produkt hinterlegt sein, damit sie überall korrekt ausgegeben werden können. Eine zentrale Pflege spart Zeit und verhindert Widersprüche.


Fazit mit Ausblick

Das EU-Gewährleistungs- und Garantielabel ist ab 27. September 2026 kein “Nice-to-have”, sondern Pflicht. Und ja: Es bringt neue Anforderungen – aber es bringt auch Klarheit. Händler profitieren von weniger rechtlicher Grauzone, besserer Kommunikation und standardisierten, europaweit vergleichbaren Informationen.

Unser Ziel in Smartstore ist daher: eine Umsetzung, die im Shop-Alltag nicht nervt, sondern hilft – mit klarer Darstellung auf der Produktseite, sauber gepflegten Produktinformationen und einer Ausgabe, die auch für Marktplätze nutzbar ist. So wird aus einer Pflicht ein Vorteil: mehr Vertrauen, weniger Rückfragen, mehr Sicherheit.

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