Ein Gericht in Prag hat entschieden, dass KI-generierte Bilder nicht urheberrechtlich geschützt sind. Ein Unternehmen hatte das populäre Tool "DALL-E" für Illustrationen auf seinen Webseiten verwendet und Downloader und Nutzer dieser Bilder wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Dies ist nun gescheitert, wie Stefan Krempl auf Heise berichtet. Das Gericht entschied, dass solche Bilder keinen Urheberrechtsschutz genießen, weil sie nicht von einem menschlichen Schöpfer stammen.
Die Klägerin hatte argumentiert, dass sie über das Urheberrecht verfüge, da sie das Bild durch eine spezielle Anweisung selbst erstellt habe. Da sie dies jedoch nicht beweisen konnte, entschied das Gericht zugunsten der Beklagten.
Das Gericht stellte klar, dass eine schöpferische Bearbeitung, die über eine rein technische Bearbeitung des Bildes hinausgeht, erforderlich sein kann, um den Schutz des Urheberrechts zu erlangen.
Auf der sicheren Seite ist man jedoch, wenn man seine Bilder mit einem KI-Tool selbst erstellt, anstatt sie einfach von fremden Unternehmensseiten herunterzuladen. Das deutsche Urheberrecht weist einige Besonderheiten auf, die in Prag nicht verhandelt wurden. Dazu gehört der Schutz des Lichtbildwerks.
