Online-Shops, die Kunden nur die Anrede „Frau“ oder „Herr“ zur Auswahl anbieten, verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das diskriminiere Kunden mit diversem oder auch unbestimmten Geschlecht, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am 2. Februar 2022 veröffentlichten Urteil.
“Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim ‘Online-Shopping’ nur zwischen den Anreden ‘Frau’ oder ‘Herr’ auswählen kann, wird unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wegen des Geschlechts benachteiligt und in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt”, steht im jetzt veröffentlichten Urteil vom 14. Dezember 2021 (Aktenzeichen 24 U 19/21).
Shopbetreiber müssen nun Lösungen schaffen, dass Shopkunden ein Bestellformular
mit korrekter geschlechtlicher Identität ausfüllen können. Eine Lösung für Smartstore-
Shopbetreiber ist die zusätzliche Anlage zweier Anreden. Das ist in allen Versionen
der Shopsoftware möglich. Der Shopbetreiber kann unter
Admin > Einstellungen > Kunden > Adressen > Anreden selbst eine Auswahl von Anreden hinterlegen.
Ein zusätzlicher Text-Hinweis auf der Registrierungsseite erscheint uns sinnvoll. Hier können Shopbetreiber erläutern,
die Abfrage Geschlecht bei der Registrierung nicht anzugeben, und erst bei der konkreten Bestellung das gewünschte Geschlecht aus der Vierfach-Auswahl zu spezifizieren.
Unser Video zeigt, wie das umgesetzt werden kann.
Hinweis: dies ist keine Rechtsberatung. Bitte klären Sie Rechtsthemen mit Ihrem juristischen Berater oder Dienstleister wie zum Beispiel Händlerbund.
