Preisvergleiche gehören zu den beliebtesten Verkaufsförderungsmaßnahmen in Online-Shops. Smartstore unterstützt seit vielen Versionen die Angabe von Streich- und Aktionspreisen sowie von Rabatten auf Artikel, Warengruppen oder den gesamten Warenkorb. Allerdings muss der deutsche Shopbetreiber die Vorgaben des neu gefassten § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV) beachten, wenn er an Verbraucher verkauft. Ähnliche Regelungen gelten in allen EU-Ländern:
Mit dem Update auf Smartstore 5.0.1 haben Shopbetreiber vielfältige Gestaltungs-Möglichkeiten, die Zusatzinfos zum niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zu hinterlegen. Sie können somit flexibel selbst entscheiden, ob und wie sie den niedrigsten Preis präsentieren – oder auch nicht.
