Urteil zur Rabattwerbung mit Streichpreisen
Urteil zur Rabattwerbung mit Streichpreisen
Montag, 13. März 2023 Smartstore

Urteil zur Rabattwerbung mit Streichpreisen

Erleichterung für Rabattwerber: Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 11.11.2022 – 38 O 144/22) entschied, dass ein Streichpreis als niedrigster Preis der letzten 30 Tage nicht unbedingt ausdrücklich mit dem Text “niedrigster Preis” zu kennzeichnen ist. Über Details informiert das Shopbetreiber-Blog in einem aktuellen Beitrag:

https://shopbetreiber-blog.de

Preisvergleiche gehören zu den beliebtesten Verkaufsförderungsmaßnahmen in Online-Shops. Smartstore unterstützt seit vielen Versionen die Angabe von Streich- und Aktionspreisen sowie von Rabatten auf Artikel, Warengruppen oder den gesamten Warenkorb. Allerdings muss der deutsche Shopbetreiber die Vorgaben des neu gefassten § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV) beachten, wenn er an Verbraucher verkauft. Ähnliche Regelungen gelten in allen EU-Ländern:

https://shopbetreiber-blog.de

Mit dem Update auf Smartstore 5.0.1 haben Shopbetreiber vielfältige Gestaltungs-Möglichkeiten, die Zusatzinfos zum niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zu hinterlegen. Sie können somit flexibel selbst entscheiden, ob und wie sie den niedrigsten Preis präsentieren – oder auch nicht.

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